Bewilligungsbescheid erstellen

Bewilligungen werden vom MULEWF schriftlich in Form von Bewilligungsbescheiden ausgesprochen. Ein Bewilligungsbescheid bezieht sich auf einen gebilligten Gesamtförderantrag bzw. einen gebilligten Aktualisierungsantrag.

Zur Bewilligung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Im Bewilligungsbescheid werden neben der Höhe der Zuwendung die Finanzierungsart sowie die Verteilung auf einen oder mehrere Titel festgelegt.

Eine Bewilligung ist abgeschlossen, wenn im IT-System das Bewilligungsdatum eingetragen ist. Der Bescheid wird als Schriftstück an den Maßnahmeträger versendet.