Dieses Formular ist Teil der Maßnahmenseite. Allgemeine Erläuterungen zum Aufbau der Seite und die Funktionsschaltflächen sind dort beschrieben.
Die Erklärungen werden thematisch wie folgt gruppiert:
Folgende Erklärungen sind abzugeben: (durch Setzen des Häkchens)
Die Eingabe, ob mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde, ist erforderlich. Dies gilt aber nur für Gesamtförderanträge, zu denen bereits eine Bewilligung existiert.
Es ist zu bestätigen, dass keine Leistungsverträge vor Bekanntgabe des Bescheids abgeschlossen werden, wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. (erforderliche Angabe)
Diese beiden Punkte werden ausgeblendet, sobald eine Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn vorliegt oder die erste Bewilligung in den Status „bewilligt (mit Datum)“ versetzt wird.
Die Erklärung, dass die Voraussetzungen nach Nummer 4.4 der FöRiWWV erfüllt sind, muss beim Einreichen des Antrags noch nicht vorliegen. Dies ist dann gegeben, wenn die kommunalaufsichtliche Stellungnahme bei der Behörde vorliegt.
Sie müssen erklären, dass
für Planungsleistungen/Bauleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte (209.000 EUR/5.225.000 EUR) die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) beachtet wird (…),
die Angaben vollständig und richtig sind,
Ihnen die subventionserheblichen Tatsachen (nach §1 Landessubventionsgesetz - LSubVg - i.V.m. §2 Abs. 1 Subventionsgesetz - SubvG -) und die Strafbarkeit nach §264 StGb bekannt sind.
Weiterhin müssen Sie angeben, ob Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Sie können eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen, indem Sie das Kästchen mit einem Häkchen aktivieren. Dadurch öffnet sich ein Eingabefeld, in das Sie die Begründung schreiben können.
Sie können zum nächsten Teilformular wechseln (Formular Kommunalaufsichtl. Stellungnahme) oder die Bearbeitung abschließen (siehe Gesamtförderantrag bearbeiten)