Vorbedingung: Der Verwendungsnachweis ist angelegt (siehe Verwendungsnachweis anlegen)
Einstieg:
Sie öffnen den Verwendungsnachweis
oder
Es öffnet sich die Maßnahmenseite mit dem Formular „Verwendungsnachweis“. In der Kopfzeile wird das laufende Haushaltsjahr angegeben.
Die Detaildaten werden in den fünf Teilformularen bearbeitet. Es wird die folgende Bearbeitungsreihenfolge vorgeschlagen:
Folgende Funktionen können Sie nach Ihrer Bearbeitung durchführen:
Nach der vollständigen Bearbeitung, die in der Regel durchgängig erfolgt, senden Sie den Vorgang zur Prüfung an die SGD. Es öffnet sich ein weiteres Fenster zur Bestätigung des Statuswechsels. Sie können eine Bemerkung zu dieser Aktion eintragen und den Antrag einreichen. Der Verwendungsnachweis wechselte in den Status „eingereicht“.
Rückfrage
Ein bereits eingereichter Nachweis kann von der SGD zwecks Rückfrage wieder an Sie zurückgegeben werden und Sie können ihn nach Bearbeitung erneut einreichen.
Sie können den Antrag nach Klärung der offenen Fragen bzw. Korrektur erneut einreichen (Schaltfläche
)
Nach Abschluss des Verwendungsnachweises durch die Regionalstelle
Die SGD erstellt nach erfolgreicher Prüfung ein Anschreiben an den Maßnahmenträger. Es wird im System gespeichert und kann durch Anklicken des Symbols in der Fußleiste als PDF geladen und anschließend ausgedruckt bzw. auf dem Computer gespeichert werden.