Bewilligungen werden vom MULEWF schriftlich in Form von Bewilligungsbescheiden ausgesprochen. Ein Bewilligungsbescheid bezieht sich auf einen gebilligten Gesamtförderantrag bzw. einen gebilligten Aktualisierungsantrag.
Zur Bewilligung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Im Bewilligungsbescheid werden neben der Höhe der Zuwendung die Finanzierungsart sowie die Verteilung auf einen oder mehrere Titel festgelegt.
Eine Bewilligung ist abgeschlossen, wenn im IT-System das Bewilligungsdatum eingetragen ist. Der Bescheid wird als Schriftstück an den Maßnahmeträger versendet.