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Formular Erklärungen GFA

Dieses Formular ist Teil der Maßnahmenseite. Allgemeine Erläuterungen zum Aufbau der Seite und die Funktionsschaltflächen sind dort beschrieben.

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Folgende Erklärungen sind abzugeben: (durch Setzen des Häkchens Embedded image)

  • Die Eingabe, ob mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde, ist erforderlich. Dies gilt aber nur für Gesamtförderanträge, zu denen bereits eine Bewilligung existiert.
  • Es ist zu bestätigen, dass keine Leistungsverträge vor Bekanntgabe des Bescheids abgeschlossen werden, wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. (erforderliche Angabe)
  • Die Erklärung, dass die Voraussetzungen nach Nummer 4.4 der FöRiWWV erfüllt sind, muss beim Einreichen des Antrags noch nicht vorliegen. Dies ist dann gegeben, wenn die kommunalaufsichtliche Stellungnahme bei der Behörde vorliegt.
  • Sie müssen erklären, dass die Angaben vollständig und richtig sind (erforderliche Angabe)
  • Sie müssen erklären, dass Ihnen die subventionserheblichen Tatsachen (nach §1 Landessubventionsgesetz - LSubVg - i.V.m. §2 Abs. 1 Subventionsgesetz - SubvG -) und die Strafbarkeit nach §264 StGb bekannt sind.

Weiterhin müssen Sie angeben, ob Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Sie können eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen.

Für Maßnahmen der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung ist der Name des Prüfers des Entgeltsbedarfs einzutragen und der Prüfbericht zur Entgeltsbelastung im Teilformular „Anlagen“ anzufügen.

Sie können zum nächsten Teilformular wechseln (Formular Kommunalaufsichtl. Stellungnahme) oder die Bearbeitung abschließen (siehe Gesamtförderantrag bearbeiten)

mip_mt_2.3/formular_za_erklaerungen.1519214195.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/02/21 12:56 von mipadmin
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