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Vorbedingung: Sie sind als Maßnahmeträger registriert und angemeldet. Der Gesamtförderantrag ist angelegt (siehe Gesamtförderantrag anlegen)
Einstieg: Sie öffnen den Gesamtförderantrag
- aus der Liste „Neue Vorgänge“ bzw. „Vorgänge in Bearbeitung“ auf der Startseite oder
- Sie wählen die Maßnahme aus der Maßnahmenübersicht
Es öffnet sich die Maßnahmenseite mit dem Formular „Gesamtförderantrag“.
Der Antrag besteht aus mehreren Teilformularen, die von Ihnen bearbeitet werden. Siehe dazu die Kapitel:
Formular Kommunalaufsichtl. Stellungnahme
Folgende Funktionen stehen während der Bearbeitung zur Verfügung:
Sie können einen Bearbeitungsstand jederzeit speichern und die Bearbeitung später fortsetzen.
Sie können den Antrag löschen.
Die Daten des gesamten Formulars werden neu geladen, es wird nicht gespeichert.
Ein Formularausdruck als PDF-Datei erstellen
Folgende Funktionen können Sie nach Ihrer Bearbeitung durchführen:
Nach der vollständigen Bearbeitung, die in der Regel durchgängig erfolgt, senden Sie den Vorgang zur Prüfung an die SGD. Es öffnet sich ein weiteres Fenster zur Bestätigung des Statuswechsels. Sie können eine Bemerkung zu dieser Aktion eintragen und den Antrag einreichen bzw. den Vorgang abbrechen.
Rückfrage
Ein bereits eingereichter Antrag kann von der SGD zwecks Rückfrage wieder an Sie zurückgegeben werden und Sie können ihn nach Bearbeitung erneut einreichen. Ebenso können Sie eigenständig einen Antrag zurückholen, um Korrekturen vorzunehmen.
Sie können den Antrag nach Klärung der offenen Fragen bzw. Korrektur erneut einreichen (Schaltfläche
)
falls die Billigung des Antrags durch das MULEWF erfolgt ist, können folgende Dokumente als PDF geladen werden: Anschreiben zur Billigung des Antrags und ggf. Anschreiben zur Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn.