Gesamtförderantrag stellen

Es sind die folgenden Arbeitsschritte durchzuführen:

Schritt 1: Antrag stellen (MT)

Der Maßnahmeträger stellt einen Gesamtförderantrag, der das geplante Vorhaben beschreibt und die wesentlichen Finanzplandaten zur Maßnahme enthält. Dieser Antrag kann jederzeit gestellt werden. Für eine Berücksichtigung im Folgejahr muss der Antrag jedoch bis zum 30.06. eines Jahres eingegangen sein. Eine Ausnahme bilden dringende Sofortmaßnahmen, die kurzfristig bewilligt werden können, solange Mittel verfügbar sind.

Der Maßnahmeträger kann seinen Antrag solange ändern und bearbeiten, bis er diesen an die zuständige Regionalstelle versendet. Er kann auch wieder gelöscht werden. Nach der Versendung ist keine Bearbeitung mehr möglich, es sei denn die Regionalstelle sendet den Antrag per Rückfrage wieder an den Maßnahmeträger zurück oder der Maßnahmenträger führt einen Rückruf durch. Für einen Rückruf oder Bei einer Rückfrage muss immer eine Begründung angegeben werden. Dann ist eine weitere Bearbeitung bis zum erneuten Versand möglich.

Aktivitäten des MT:

Antrag anlegensiehe Gesamtförderantrag anlegen
Antrag bearbeitensiehe Gesamtförderantrag bearbeiten
(optional Antrag löschen)
Antrag abschicken (bis zum 30.06.)  Antrag ist nicht mehr bearbeitbar

Schritt 2: Antrag prüfen (SGD)

Der Gesamtförderantrag wird in der zuständigen Regionalstelle verwaltungs- wie bautechnisch geprüft. Die bautechnische Prüfung erfolgt gemäß den „Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen für Zuwendungen (ZBau)“.

Die Regionalstelle kann den Antrag mittels einer  Rückfrage an den Maßnahmeträger zurückgeben, sofern der Antrag der Korrektur oder Vervollständigung bedarf. Der Antrag kann auch vom Maßnahmeträger eigenständig zurückgeholt werden. Die Bearbeitungsrechte liegen dann wieder beim Maßnahmeträger. Die Regionalstelle kann die Antragsprüfung wieder aufnehmen, sobald der Maßnahmeträger den Förderantrag erneut eingereicht hat.

Die Regionalstelle kann in Ausnahmefällen den Antrag mit Begründung ablehnen. Die Regionalstelle kann vor Prüfung den Antrag an eine andere Regionalstelle weitergeben (Zuständigkeit für diese Maßnahme wird geändert).

Nach positiver Prüfung wird der Förderantrag mit dem Prüfvermerk an das MULEWF gesendet.

Aktivitäten des MT bei Rückfrage:  

Antrag bearbeitensiehe Gesamtförderantrag bearbeiten
(optional Antrag löschen)
Antrag abschicken. (bis zum 30.06.)  Antrag ist nicht mehr bearbeitbar

Schritt 3: Antrag billigen (MULEWF)

Das MULEWF prüft den Gesamtförderantrag und kann Rückfragen hierzu an die Regionalstelle senden, die sich gegebenenfalls wieder mit einer Rückfragen an den Maßnahmeträger wendet.

Der Förderantrag kann vom MULEWF mit Begründung abgelehnt werden.

Bei positiver Prüfung billigt das MULEWF den Gesamtförderantrag und kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn aussprechen.

Diese Voraussetzungen sind unterschiedlich je nach Maßnahmenart: Bei Maßnahmen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung kann die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn mit der Billigung (Aufnahme in MIP-Förderung) ausgesprochen werden. Bei allen anderen Maßnahmen muss eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme vorliegen. Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nach der Billigung ausgesprochen werden, wenn die kommunalaufsichtliche Stellungnahme später nachgereicht wird. Eine gültige kommunalaufsichtliche Stellungnahme muss auf jeden Fall vor Bewilligung vorliegen.

Mit Billigung werden die vom MULEWF festgelegten Plandaten der Maßnahme in die MIP-Gesamtplanung aufgenommen. Die Billigung beinhaltet die Aussage, dass es sich um ein förderungswürdiges Projekt handelt und dass die zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme zur Förderung unter bestimmten Voraussetzungen vorgemerkt sind. Die Höhe der Förderung wird später maßgeblich durch die zur Verfügung stehenden Fördermittel sowie durch die festgelegten Förderschwerpunkte beeinflusst.

Der Maßnahmeträger erhält vom MULEWF ein Schreiben über die Aufnahme in das MIP sowie ggf. der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn.

Die folgende Abbildung stellt den Ablauf dar.

visio_1.jpg

mip_mt_2.3/gesamtfoerderantrag_stellen.txt · Zuletzt geändert: 2016/12/02 09:29 (Externe Bearbeitung)
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