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Unter den Bewilligungen werden auch Umbewilligungen oder Rückmeldungen verwaltet.
Sie legen eine Bewilligung vom Typ „Rückmeldung“ an, wenn die Gelder einer Bewilligung nicht vollständig abgerufen werden sollen und die Bewilligung sich auf das aktuelle Haushaltsjahr bezieht. Die dadurch frei werdenden Gelder verstärken die entsprechenden Titel des Landes wieder.
Vorbedingung: Bescheid im Status „bewilligt“, die Summe aller veranlassten Auszahlungen ist geringer als die Bewilligungssumme für das betreffende HHJ
Einstieg: Sie wählen die Maßnahme aus der Maßnahmenübersicht und öffnen die Maßnahmenseite. In der Maßnahmenakte klicken Sie auf das Symbol
in der Zeile „neue Rückmeldung“.
Nach Klick auf die Funktion „neue Rückmeldung“, öffnet sich ein Formular für die Anlage der Rückmeldung.
Wählen Sie die Bewilligung aus, zu der Sie eine Rückmeldung erstellen möchten.
Geben Sie den rückgemeldeten Betrag an. Der Betrag wird immer auf ganze Hunderter gerundet.
Durch erneutes Anklicken der Funktion „Rückmeldung erstellen“ wird die Rückmeldung angelegt und das Formular zur Bearbeitung geöffnet. Die Nummer des Vorgangs wird automatisch vom System vergeben (fortlaufende Nummern für weitere Bescheide).
(siehe Rückmeldung bearbeiten)