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Unter den Bewilligungen werden auch Umbewilligungen oder Rückmeldungen verwaltet.
Sie legen eine Bewilligung vom Typ „Rückmeldung“ an, wenn die Gelder einer Bewilligung nicht vollständig abgerufen werden sollen und die Bewilligung sich auf das aktuelle Haushaltsjahr bezieht. Die dadurch frei werdenden Gelder verstärken die entsprechenden Titel des Landes wieder.
Vorbedingung: Bescheid im Status „bewilligt“, die Summe aller veranlassten Auszahlungen ist geringer als die Bewilligungssumme für das betreffende HHJ
Einstieg:
oder
und Auswahl der Funktion „Rückmeldung nicht mehr benötigter Mittel anlegen“.
Es öffnet sich ein Formular für die Anlage der Rückmeldung.
Wählen Sie die Bewilligung aus, zu der Sie eine Rückmeldung erstellen möchten.
Geben Sie den rückgemeldeten Betrag an. Der Betrag wird immer auf ganze Hunderter gerundet.
Durch erneutes Anklicken der Funktion „Rückmeldung erstellen“ wird die Rückmeldung angelegt und das Formular zur Bearbeitung geöffnet. Die Nummer des Vorgangs wird automatisch vom System vergeben (fortlaufende Nummern für weitere Bescheide).
(siehe Rückmeldung bearbeiten)