Rückmeldungen und Umbewilligungen erstellen

Mit der Rückmeldung melden Sie einen geringeren Mittelbedarf an (beispielsweise aufgrund baulicher Verzögerungen)

Sie werden am 1.10. durch eine automatische Mitteilung des IT-Systems daraufhingewiesen, falls Sie Ihre Mittel für das laufende Haushaltsjahr noch nicht abgerufen haben. Werden von Ihnen bis zum 15.11. keine weiteren Mittel für Darlehen und Zuschüsse abgerufen, erstellt die SGD eine Rückmeldung. Darlehen aus dem Zinszuschussprogramm können einen längeren Abrufzeitraum haben.

Die Mittel stehen Ihnen dann nicht mehr zur Verfügung und gehen wieder an das Budget des Landes über.

Schritt 1: Geänderten Mittelbedarf melden (MT)

Der Maßnahmeträger meldet einen geringeren Mittelbedarf. Hierzu gibt er den rückgemeldeten Zuwendungsbetrag an. Mittels des im Bescheid festgelegten Fördersatzes ermittelt das IT-System die entsprechenden geförderten Investionskosten und die Differenz zum bewilligten Betrag.

Aktivitäten des MT:

Rückmeldung anlegensiehe Rückmeldung anlegen
Rückmeldung bearbeitensiehe Rückmeldung bearbeiten
Rückmeldung abschicken.

Schritt 2: Meldungen prüfen und Rückmeldungen erfassen (SGD)

Die Meldungen des Maßnahmeträgers über einen geringeren Mittelbedarf gehen zunächst an die Regionalstelle, die die vorgenommenen Angaben prüft und gegebenenfalls ändern sowie eine Bemerkung hierzu erfassen kann.

Die Regionalstelle kann Rückmeldungen auch selbst erfassen, z.B. für den Fall dass keine Meldung in MIP-Förderung seitens des Maßnahmeträgers erfolgt ist, um diese Mittel wieder verfügbar zu machen.

Schritt 3: Rückmeldungen billigen (MULEWF)

Die Rückmeldungen werden an das MULEWF weiter geleitet, das die Angaben prüft und gegebenenfalls die Aufteilung auf die Titel ändert.

Das MULEWF kann ebenfalls neue Rückmeldungen erfassen. Diese werden in einem Arbeitsschritt erfasst und direkt gebilligt. Es kann eine Mitteilung über die Billigung einer Rückmeldung an den Maßnahmeträger erfolgen.

Schritt 4: Umbewilligen (MULEWF)

Alternativ zur Billigung der Rückmeldung kann das MULEWF auch eine Umbewilligung vornehmen. Damit wird die erfasste Rückmeldung verworfen und anstelle der Rückmeldung eine Umbewilligung durchgeführt.

Die Umbewilligung ist ein Änderungsbescheid, bei dem die Belastung der Titel, die herangezogen werden geändert wird.

mip_mt_2.3/rueckmeldungen_umbewilligungen.txt · Zuletzt geändert: 2018/02/16 09:57 von mipadmin
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