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| mip_behoerde_2.3:auszahlungsantrag_pruefen_p [2016/12/02 09:29] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | mip_behoerde_2.3:auszahlungsantrag_pruefen_p [2018/03/02 14:21] (aktuell) – mipadmin |
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| Sobald die Auszahlung veranlasst wurde, wird dieses Veranlassungsdatum in MIP-Förderung erfasst. Der Auszahlungsantrag wird dann an den Maßnahmeträger zurückgesendet. Die Regionalstelle erstellt einen Tilgungsplan für den Maßnahmeträger, wenn es sich um ein Landesdarlehen handelt und wenn es die letzte Auszahlung ist, die für diesen Bescheid beantragt wurde. Die Informationen zum Darlehen und zur Tilgung werden zusätzlich in der Anwendung LanDar erfasst. | Sobald die Auszahlung veranlasst wurde, wird dieses Veranlassungsdatum in MIP-Förderung erfasst. Der Auszahlungsantrag wird dann an den Maßnahmeträger zurückgesendet. Die Regionalstelle erstellt einen Tilgungsplan für den Maßnahmeträger, wenn es sich um ein Landesdarlehen handelt und wenn es die letzte Auszahlung ist, die für diesen Bescheid beantragt wurde. Die Informationen zum Darlehen und zur Tilgung werden zusätzlich in der Anwendung LanDar erfasst. |
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| Bei einem Auszahlungsantrag für Zuwendungen aus dem Zinszuschussprogramm kann direkt das Veranlassungsdatum eingeben, da hier keine weiteren Aktivitäten notwendig sind. Die freigegebene Auszahlung wird im System vermerkt und kann vom Ministerium jederzeit abgerufen werden (siehe Schritt 4). Bei Abruf der Auszahlungen auf den Titel ZZ durch das MULEWF wird automatisch das Abrufdatum beim Antrag vermerkt. Der Maßnahmeträger und die Regionalstelle können dieses Datum später sehen, wenn sie den veranlassten Auszahlungsantrag öffnen (Leseansicht). Die Regionalstelle kann die Abrufdaten zusätzlich über die Ansicht der Auswertung „Auszahlungen in ZZ-Tranchen“ einsehen, hier sind alle veranlassten Auszahlungen sowie die Daten des Abrufs durch das MULEWF vermerkt. | Bei einem Auszahlungsantrag für Zuwendungen aus dem Zinszuschussprogramm kann direkt das Veranlassungsdatum eingeben, da hier keine weiteren Aktivitäten notwendig sind. Die freigegebene Auszahlung wird im System vermerkt und kann vom Ministerium jederzeit abgerufen werden (siehe Schritt 4). Bei Abruf der Auszahlungen auf den Titel ZZ durch das Ministerium wird automatisch das Abrufdatum beim Antrag vermerkt. Der Maßnahmeträger und die Regionalstelle können dieses Datum später sehen, wenn sie den veranlassten Auszahlungsantrag öffnen (Leseansicht). Die Regionalstelle kann die Abrufdaten zusätzlich über die Ansicht der Auswertung „Auszahlungen in ZZ-Tranchen“ einsehen, hier sind alle veranlassten Auszahlungen sowie die Daten des Abrufs durch das Ministerium vermerkt. |
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| Der Auszahlungsantrag kann von der Regionalstelle per Rückfrage an den Maßnahmeträger zur Korrektur zurückgesendet und mit Begründung auch abgelehnt werden. Das MULEWF ist in die Prüfung von Auszahlungsanträgen nicht involviert. | Der Auszahlungsantrag kann von der Regionalstelle per Rückfrage an den Maßnahmeträger zur Korrektur zurückgesendet und mit Begründung auch abgelehnt werden. Das Ministerium ist in die Prüfung von Auszahlungsanträgen nicht involviert. |
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| **Aktivitäten der SGD:** | **Aktivitäten der SGD:** |
| Der Maßnahmeträger kann in dem veranlassten Auszahlungsantrag, den er von der Regionalstelle zurück erhalten hat, ersehen, in welcher Höhe eine Auszahlung veranlasst wurde und zu welchem Zeitpunkt. Desweiteren sind nicht-zuwendungsfähige Abzüge von den Investitionskosten erkennbar, sofern diese von der Regionalstelle vorgenommen wurden. Nach Eingang der Zahlung trägt der Maßnahmeträger das Eingangsdatum im Auszahlungsantrag nach. Dieses Datum ist später bei der Prüfung von Verwendungsnachweisen relevant. | Der Maßnahmeträger kann in dem veranlassten Auszahlungsantrag, den er von der Regionalstelle zurück erhalten hat, ersehen, in welcher Höhe eine Auszahlung veranlasst wurde und zu welchem Zeitpunkt. Desweiteren sind nicht-zuwendungsfähige Abzüge von den Investitionskosten erkennbar, sofern diese von der Regionalstelle vorgenommen wurden. Nach Eingang der Zahlung trägt der Maßnahmeträger das Eingangsdatum im Auszahlungsantrag nach. Dieses Datum ist später bei der Prüfung von Verwendungsnachweisen relevant. |
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| **Schritt 4: ZZ-Abruf vorbereiten (MULEWF)** | **Schritt 4: ZZ-Abruf vorbereiten (Ministerium)** |
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| Das MULEWF kann jederzeit eine sogenannte ZZ-Tranche abrufen. Dies ist eine Liste in MIP-Förderung, die alle geprüften und freigegebenen Auszahlungen auf den Titel ZZ enthält, die in allen Regionalstellen seit dem letzten Abruf angefallen sind. Diese Liste wird von der Wasserwirtschaft im MULEWF abgerufen und an das Referat 1013 (Haushalt) übergeben. Das Referat 1013 leitet diese an das Finanzministerium weiter. Hier werden die Darlehenskonditionen mit den Banken verhandelt. Der Maßnahmeträger erhält dann von der Bank, die das Darlehen anbietet, die entsprechenden Informationen über Auszahlung und Tilgung. Die Zinsen für diese Darlehen werden zu 100 % – wie eingangs beschrieben – vom Land übernommen. | Das Ministerium kann jederzeit eine sogenannte ZZ-Tranche abrufen. Dies ist eine Liste in MIP-Förderung, die alle geprüften und freigegebenen Auszahlungen auf den Titel ZZ enthält, die in allen Regionalstellen seit dem letzten Abruf angefallen sind. Diese Liste wird von der Wasserwirtschaft im Ministerium abgerufen und an das Referat 1013 (Haushalt) übergeben. Das Referat 1013 leitet diese an das Finanzministerium weiter. Hier werden die Darlehenskonditionen mit den Banken verhandelt. Der Maßnahmeträger erhält dann von der Bank, die das Darlehen anbietet, die entsprechenden Informationen über Auszahlung und Tilgung. Die Zinsen für diese Darlehen werden zu 100 % – wie eingangs beschrieben – vom Land übernommen. |
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| **Aktivitäten des MULEWF:** | **Aktivitäten des Ministeriums** |
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