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| mip_behoerde_2.3:gesamtfoerderantrag_billigen_p [2016/12/02 09:29] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | mip_behoerde_2.3:gesamtfoerderantrag_billigen_p [2018/03/02 14:18] (aktuell) – mipadmin | ||
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| - | ======Gesamtförderantrag billigen | + | ======Gesamtförderantrag billigen |
| Die folgenden Schritte sind von den Anwendern durchzuführen: | Die folgenden Schritte sind von den Anwendern durchzuführen: | ||
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| Der Gesamtförderantrag wird in der zuständigen Regionalstelle verwaltungs- wie bautechnisch geprüft. Die bautechnische Prüfung erfolgt gemäß den „Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen für Zuwendungen (ZBau)“. | Der Gesamtförderantrag wird in der zuständigen Regionalstelle verwaltungs- wie bautechnisch geprüft. Die bautechnische Prüfung erfolgt gemäß den „Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen für Zuwendungen (ZBau)“. | ||
| - | Die Regionalstelle kann den Antrag mittels einer Rückfrage an den Maßnahmeträger zurückgeben, | + | Die Regionalstelle kann den Antrag mittels einer Rückfrage an den Maßnahmeträger zurückgeben, |
| Die Regionalstelle kann in Ausnahmefällen den Antrag mit Begründung ablehnen. | Die Regionalstelle kann in Ausnahmefällen den Antrag mit Begründung ablehnen. | ||
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| Die Regionalstelle kann vor Prüfung den Antrag an eine andere Regionalstelle weitergeben, | Die Regionalstelle kann vor Prüfung den Antrag an eine andere Regionalstelle weitergeben, | ||
| - | Der Bereich der Baufachlichen Stellungnahme (Prüfvermerk und Feststellung der zuwendungsfähigen Kosten) erfordert eine separate " | + | Der Bereich der Baufachlichen Stellungnahme (Prüfvermerk und Feststellung der zuwendungsfähigen Kosten) erfordert eine separate " |
| Nach positiver Prüfung wird der Förderantrag mit Prüfvermerk an das Ministerium gesendet. Die " | Nach positiver Prüfung wird der Förderantrag mit Prüfvermerk an das Ministerium gesendet. Die " | ||
| - | **Aktivitäten der SGD ** | + | **Aktivitäten der SGD ** |
| |Antrag bearbeiten|siehe [[Gesamtfoerderantrag_freigeben|Gesamtförderantrag freigeben (SGD)]]| | |Antrag bearbeiten|siehe [[Gesamtfoerderantrag_freigeben|Gesamtförderantrag freigeben (SGD)]]| | ||
| - | | - Antrag weiterleiten|è an andere SGD| | + | | - Antrag weiterleiten|an andere SGD| |
| - | | - Antrag zurückgeben (Rückfrage)|è Antrag gehört MT| | + | | - Antrag zurückgeben (Rückfrage)|Antrag gehört MT| |
| - | | - Antrag ablehnen|| | + | | - Antrag ablehnen| | |
| - | | - Baufachliche Stellungnahme freigeben| | | + | | - Baufachliche Stellungnahme freigeben| | |
| - | | - Antrag freigeben|è Antrag gehört | + | | - Antrag freigeben|Antrag gehört |
| - | **Schritt 3: Antrag billigen (MULEWF)** | + | **Schritt 3: Antrag billigen (Ministerium)** |
| - | Das MULEWF | + | Das Ministerium |
| Der Förderantrag kann vom Ministerium mit Begründung abgelehnt werden. | Der Förderantrag kann vom Ministerium mit Begründung abgelehnt werden. | ||
| - | Bei positiver Prüfung billigt das MULEWF | + | Bei positiver Prüfung billigt das Ministerium |
| - | Diese Voraussetzungen sind - je nach Maßnahmenart - unterschiedlich : Bei Maßnahmen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung kann die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn mit der Billigung (Aufnahme in MIP-Förderung) ausgesprochen werden. Bei allen anderen Maßnahmen muss eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme vorliegen. Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nach der Billigung ausgesprochen werden, wenn die kommunalaufsichtliche Stellungnahme später nachgereicht wird. Eine gültige kommunalaufsichtliche Stellungnahme muss auf jeden Fall vor einer Bewilligung vorliegen. | + | Diese Voraussetzungen sind - je nach Maßnahmenart - unterschiedlich : Bei Maßnahmen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung kann die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn mit der Billigung (Aufnahme in MIP-Förderung) ausgesprochen werden. Bei allen anderen Maßnahmen muss eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme vorliegen. Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nach der Billigung ausgesprochen werden, wenn die kommunalaufsichtliche Stellungnahme später nachgereicht wird. Eine gültige kommunalaufsichtliche Stellungnahme muss auf jeden Fall vor einer Bewilligung vorliegen. |
| Mit Billigung werden die vom Ministerium festgelegten Plandaten der Maßnahme in die MIP-Gesamtplanung aufgenommen. Die Billigung beinhaltet die Aussage, dass es sich um ein förderungswürdiges Projekt handelt und dass die zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme zur Förderung unter bestimmten Voraussetzungen vorgemerkt sind. Die Höhe der Förderung wird später maßgeblich durch die zur Verfügung stehenden Fördermittel sowie durch die festgelegten Förderschwerpunkte beeinflusst. | Mit Billigung werden die vom Ministerium festgelegten Plandaten der Maßnahme in die MIP-Gesamtplanung aufgenommen. Die Billigung beinhaltet die Aussage, dass es sich um ein förderungswürdiges Projekt handelt und dass die zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme zur Förderung unter bestimmten Voraussetzungen vorgemerkt sind. Die Höhe der Förderung wird später maßgeblich durch die zur Verfügung stehenden Fördermittel sowie durch die festgelegten Förderschwerpunkte beeinflusst. | ||
| - | Der Maßnahmeträger erhält vom MULEWF | + | Der Maßnahmeträger erhält vom Ministerium |
| - | **Aktivitäten des MULEWF ** | + | **Aktivitäten des Ministeriums |
| | Antrag bearbeiten|siehe [[Gesamtfoerderantrag_billigen|Gesamtförderantrag billigen]]| | | Antrag bearbeiten|siehe [[Gesamtfoerderantrag_billigen|Gesamtförderantrag billigen]]| | ||
| - | | - Antrag zurückgeben (Rückfrage)|è Antrag gehört SGD| | + | |- Antrag zurückgeben (Rückfrage)|Antrag gehört SGD| |
| - | | - Antrag ablehnen|| | + | |- Antrag ablehnen| | |
| - | |- Antrag billigen | + | |- Antrag billigen (ggf. vorzeitigem Baubeginn zustimmen)|Schreiben |