Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
mip_behoerde_2.3:gesamtfoerderantrag_billigen_p [2017/11/16 14:31] – [Gesamtförderantrag billigen  (P)] mipadminmip_behoerde_2.3:gesamtfoerderantrag_billigen_p [2018/03/02 14:18] (aktuell) – mipadmin
Zeile 1: Zeile 1:
  
  
-======Gesamtförderantrag billigen  (P)======+======Gesamtförderantrag billigen  (P)======
  
 Die folgenden Schritte sind von den Anwendern durchzuführen: Die folgenden Schritte sind von den Anwendern durchzuführen:
Zeile 13: Zeile 13:
 Der Gesamtförderantrag wird in der zuständigen Regionalstelle verwaltungs- wie bautechnisch geprüft. Die bautechnische Prüfung erfolgt gemäß den „Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen für Zuwendungen (ZBau)“.  Der Gesamtförderantrag wird in der zuständigen Regionalstelle verwaltungs- wie bautechnisch geprüft. Die bautechnische Prüfung erfolgt gemäß den „Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen für Zuwendungen (ZBau)“. 
  
-Die Regionalstelle kann den Antrag mittels einer  Rückfrage an den Maßnahmeträger zurückgeben, sofern der Antrag der Korrektur oder der Vervollständigung bedarf. Der Antrag kann auch vom Maßnahmeträger eigenständig zurückgeholt werden. Die Bearbeitungsrechte liegen dann wieder beim Maßnahmeträger. Die Regionalstelle kann die Antragsprüfung wieder aufnehmen, sobald der Maßnahmeträger den Förderantrag erneut eingereicht hat. +Die Regionalstelle kann den Antrag mittels einer  Rückfrage an den Maßnahmeträger zurückgeben, sofern der Antrag der Korrektur oder der Vervollständigung bedarf. Der Antrag kann auch vom Maßnahmeträger eigenständig zurückgeholt werden. Die Bearbeitungsrechte liegen dann wieder beim Maßnahmeträger. Die Regionalstelle kann die Antragsprüfung wieder aufnehmen, sobald der Maßnahmeträger den Förderantrag erneut eingereicht hat. 
  
 Die Regionalstelle kann in Ausnahmefällen den Antrag mit Begründung ablehnen.  Die Regionalstelle kann in Ausnahmefällen den Antrag mit Begründung ablehnen. 
Zeile 19: Zeile 19:
 Die Regionalstelle kann vor Prüfung den Antrag an eine andere Regionalstelle weitergeben, d.h. das die Zuständigkeit für diese Maßnahme geändert wird.  Die Regionalstelle kann vor Prüfung den Antrag an eine andere Regionalstelle weitergeben, d.h. das die Zuständigkeit für diese Maßnahme geändert wird. 
  
-Der Bereich der Baufachlichen Stellungnahme (Prüfvermerk und Feststellung der zuwendungsfähigen Kosten) erfordert eine separate "Baufachliche Freigabe". Diese muss noch nicht vor der Freigabe des Gesamtantrags an das MULEWF erfolgt sein. Sie ist erforderlich, wenn eine Bewilligung zu diesem Antrag ausgesprochen werden soll. +Der Bereich der Baufachlichen Stellungnahme (Prüfvermerk und Feststellung der zuwendungsfähigen Kosten) erfordert eine separate "Baufachliche Freigabe". Diese muss noch nicht vor der Freigabe des Gesamtantrags an das Ministerium erfolgt sein. Sie ist erforderlich, wenn eine Bewilligung zu diesem Antrag ausgesprochen werden soll. 
  
 Nach positiver Prüfung wird der Förderantrag mit Prüfvermerk an das Ministerium gesendet. Die "Baufachliche Freigabe" kann nachgereicht werden. Nach positiver Prüfung wird der Förderantrag mit Prüfvermerk an das Ministerium gesendet. Die "Baufachliche Freigabe" kann nachgereicht werden.
  
-**Aktivitäten der SGD  **+**Aktivitäten der SGD  **
  
  
 |Antrag bearbeiten|siehe [[Gesamtfoerderantrag_freigeben|Gesamtförderantrag freigeben (SGD)]]| |Antrag bearbeiten|siehe [[Gesamtfoerderantrag_freigeben|Gesamtförderantrag freigeben (SGD)]]|
-|  - Antrag weiterleiten|an andere SGD| +| - Antrag weiterleiten|an andere SGD| 
-|  - Antrag zurückgeben (Rückfrage)|Antrag gehört MT| +| - Antrag zurückgeben (Rückfrage)|Antrag gehört MT| 
-|  - Antrag ablehnen|| +| - Antrag ablehnen| | 
-|  - Baufachliche Stellungnahme freigeben| | +| - Baufachliche Stellungnahme freigeben| | 
-|  - Antrag freigeben|Antrag gehört MULEWF|+| - Antrag freigeben|Antrag gehört Ministerium|
  
-**Schritt 3: Antrag billigen (MULEWF)**+**Schritt 3: Antrag billigen (Ministerium)**
  
-Das MULEWF prüft den Gesamtförderantrag und kann Rückfragen hierzu an die Regionalstelle senden. Rückfragen des MULEWF an den Maßnahmeträger werden an die Regionalstelle übermittelt, die wiederum die Rückfrage an den MT übernimmt. Das MULEWF kontaktiert den Maßnahmeträger nicht direkt. Der Antrag kann auch vom Maßnahmeträger eigenständig zurückgeholt werden.+Das Ministerium prüft den Gesamtförderantrag und kann Rückfragen hierzu an die Regionalstelle senden. Rückfragen des Ministerium an den Maßnahmeträger werden an die Regionalstelle übermittelt, die wiederum die Rückfrage an den MT übernimmt. Das Ministerium kontaktiert den Maßnahmeträger nicht direkt. Der Antrag kann auch vom Maßnahmeträger eigenständig zurückgeholt werden.
  
 Der Förderantrag kann vom Ministerium mit Begründung abgelehnt werden.  Der Förderantrag kann vom Ministerium mit Begründung abgelehnt werden. 
  
-Bei positiver Prüfung billigt das MULEWF den Gesamtförderantrag und kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn aussprechen. +Bei positiver Prüfung billigt das Ministerium den Gesamtförderantrag und kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn aussprechen. 
  
-Diese Voraussetzungen sind  - je nach Maßnahmenart - unterschiedlich : Bei Maßnahmen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung kann die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn mit der Billigung (Aufnahme in MIP-Förderung) ausgesprochen werden. Bei allen anderen Maßnahmen muss eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme vorliegen. Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nach der Billigung ausgesprochen werden, wenn die kommunalaufsichtliche Stellungnahme später nachgereicht wird. Eine gültige kommunalaufsichtliche Stellungnahme muss auf jeden Fall vor einer Bewilligung vorliegen. +Diese Voraussetzungen sind  - je nach Maßnahmenart - unterschiedlich : Bei Maßnahmen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung kann die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn mit der Billigung (Aufnahme in MIP-Förderung) ausgesprochen werden. Bei allen anderen Maßnahmen muss eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme vorliegen. Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nach der Billigung ausgesprochen werden, wenn die kommunalaufsichtliche Stellungnahme später nachgereicht wird. Eine gültige kommunalaufsichtliche Stellungnahme muss auf jeden Fall vor einer Bewilligung vorliegen. 
  
 Mit Billigung werden die vom Ministerium festgelegten Plandaten der Maßnahme in die MIP-Gesamtplanung aufgenommen. Die Billigung beinhaltet die Aussage, dass es sich um ein förderungswürdiges Projekt handelt und dass die zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme zur Förderung unter bestimmten Voraussetzungen vorgemerkt sind. Die Höhe der Förderung wird später maßgeblich durch die zur Verfügung stehenden Fördermittel sowie durch die festgelegten Förderschwerpunkte beeinflusst.  Mit Billigung werden die vom Ministerium festgelegten Plandaten der Maßnahme in die MIP-Gesamtplanung aufgenommen. Die Billigung beinhaltet die Aussage, dass es sich um ein förderungswürdiges Projekt handelt und dass die zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme zur Förderung unter bestimmten Voraussetzungen vorgemerkt sind. Die Höhe der Förderung wird später maßgeblich durch die zur Verfügung stehenden Fördermittel sowie durch die festgelegten Förderschwerpunkte beeinflusst. 
  
-Der Maßnahmeträger erhält vom MULEWF ein Schreiben über die Aufnahme in das MIP sowie ggf. der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn.+Der Maßnahmeträger erhält vom Ministerium ein Schreiben über die Aufnahme in das MIP sowie ggf. der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn.
  
-**Aktivitäten des MULEWF  **+**Aktivitäten des Ministeriums  **
  
  
 | Antrag bearbeiten|siehe [[Gesamtfoerderantrag_billigen|Gesamtförderantrag billigen]]| | Antrag bearbeiten|siehe [[Gesamtfoerderantrag_billigen|Gesamtförderantrag billigen]]|
-|  - Antrag zurückgeben (Rückfrage)|è Antrag gehört SGD| +|- Antrag zurückgeben (Rückfrage)|Antrag gehört SGD| 
-|  - Antrag ablehnen|| +|- Antrag ablehnen| | 
-|- Antrag billigen  (ggf. vorzeitigem Baubeginn zustimmen)|è Scheiben an MT|+|- Antrag billigen (ggf. vorzeitigem Baubeginn zustimmen)|Schreiben an MT|
  
  
mip_behoerde_2.3/gesamtfoerderantrag_billigen_p.1510839095.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017/11/16 14:31 von mipadmin
www.chimeric.de Valid CSS Driven by DokuWiki do yourself a favour and use a real browser - get firefox!! Recent changes RSS feed Valid XHTML 1.0