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| ======Vorgänge (Prozesse)====== | ======Vorgänge (Prozesse)====== | ||
| - | Der gesamte Ablauf der Förderung einer Maßnahmen besteht aus mehreren Vorgänge (Arbeitsprozessen), | + | Der gesamte Ablauf der Förderung einer Maßnahmen besteht aus mehreren Vorgänge (Arbeitsprozessen), |
| **Die Hauptvorgänge zur Förderung von Maßnahmen sind: ** | **Die Hauptvorgänge zur Förderung von Maßnahmen sind: ** | ||
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| - | * ZZ-Tranche abrufen (nach Auszahlungen) | + | * ZZ-Tranche abrufen (nach Auszahlungen) |
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| - | * Rotabsetzung erfassen und billigen (SGD, MULEWF) | + | * Rotabsetzung erfassen und billigen (SGD, Ministerium) |
| - | * [[mip_behoerde_2.3: | + | * [[mip_behoerde_2.3: |
| Es werden für die einzelnen Prozesse Web-Formulare mit allen notwendigen Datenfeldern zur Verfügung gestellt. Ein Formular ist in einem bestimmten Prozessstand meist nur von einem Anwender bearbeitbar. Das Formular zeigt an, wer der momentane Besitzer des Formulars (bzw. des Vorgangs) ist. Wird ein Bearbeitungsschritt abgeschlossen, | Es werden für die einzelnen Prozesse Web-Formulare mit allen notwendigen Datenfeldern zur Verfügung gestellt. Ein Formular ist in einem bestimmten Prozessstand meist nur von einem Anwender bearbeitbar. Das Formular zeigt an, wer der momentane Besitzer des Formulars (bzw. des Vorgangs) ist. Wird ein Bearbeitungsschritt abgeschlossen, | ||
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| **Der Ablauf der Förderung stellt sich wie folgt dar: ** | **Der Ablauf der Förderung stellt sich wie folgt dar: ** | ||
| - | Ein Maßnahmeträger stellt einen Antrag auf Förderung (im Folgenden Gesamtförderantrag genannt). Dieser Antrag wird zunächst durch eine Regionalstelle der Struktur- und Genehmigungsdirektionen geprüft und danach durch das Ministerium gebilligt. Die Billigung entspricht der Aufnahme in das MIP und beinhaltet die Aussage, dass die Maßnahme als förderungswürdig erachtet wird und dass eine Förderung eingeplant ist. | + | Ein Maßnahmeträger stellt einen Antrag auf Förderung (im Folgenden Gesamtförderantrag genannt). Dieser Antrag wird zunächst durch eine Regionalstelle der Struktur- und Genehmigungsdirektionen geprüft und danach durch das Ministerium gebilligt. Die Billigung entspricht der Aufnahme in das MIP und beinhaltet die Aussage, dass die Maßnahme als förderungswürdig erachtet wird und dass eine Förderung eingeplant ist. |
| - | Nach der Aufnahme der Maßnahme in das MIP (Billigung) erhält der Maßnahmeträger einen verbindlichen Bewilligungsbescheid des Ministeriums. Auf der Grundlage dieses Bescheides beantragt der Maßnahmeträger die Auszahlung von Mitteln. Die Fördermittel werden unterschieden in Zuschüsse, zinslose Darlehen sowie Darlehen aus dem Zinszuschussprogramm. Für die ausgezahlten Fördermittel erstellt der Maßnahmeträger abschließend einen Verwendungsnachweis, | + | Nach der Aufnahme der Maßnahme in das MIP (Billigung) erhält der Maßnahmeträger einen verbindlichen Bewilligungsbescheid des Ministeriums. Auf der Grundlage dieses Bescheides beantragt der Maßnahmeträger die Auszahlung von Mitteln. Die Fördermittel werden unterschieden in Zuschüsse, zinslose Darlehen sowie Darlehen aus dem Zinszuschussprogramm. Für die ausgezahlten Fördermittel erstellt der Maßnahmeträger abschließend einen Verwendungsnachweis, |
| - | Einen wesentlichen Teil der Abwicklung des Antrags- und Auszahlungsverfahrens übernehmen die Mitarbeiter der Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGDn); die Billigung einzelner Maßnahmen sowie des gesamten Förderprogramms und die Erstellung der Bewilligungsbescheide erfolgt durch die Abteilung Wasserwirtschaft im MULEWF. Hier wird ebenfalls über die Höhe und Art der Förderung entschieden. | + | Einen wesentlichen Teil der Abwicklung des Antrags- und Auszahlungsverfahrens übernehmen die Mitarbeiter der Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGDn); die Billigung einzelner Maßnahmen sowie des gesamten Förderprogramms und die Erstellung der Bewilligungsbescheide erfolgt durch die Abteilung Wasserwirtschaft im Ministerium. Hier wird ebenfalls über die Höhe und Art der Förderung entschieden. |
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| Für die Beteiligten werden im weiteren Text die folgenden Kürzel verwendet: | Für die Beteiligten werden im weiteren Text die folgenden Kürzel verwendet: | ||
| - | **MT **- Maßnahmeträger | + | **MT **- Maßnahmeträger |
| - | **SGD ** - Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektionen | + | **SGD |
| - | MULEWF - Ministerium für Umwelt, | + | MUEEF |