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mip_behoerde_2.3:mittelverwendung_planen_p [2016/12/02 09:29] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1mip_behoerde_2.3:mittelverwendung_planen_p [2018/03/02 14:24] (aktuell) – mipadmin
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 Es gibt eine übergeordnete MIP-Gesamtplanung, die für 6-Jahres-Zeiträume aufgestellt wird und sich in sieben verschiedene Förderbereiche (thematische Schwerpunkte) gliedert.  Es gibt eine übergeordnete MIP-Gesamtplanung, die für 6-Jahres-Zeiträume aufgestellt wird und sich in sieben verschiedene Förderbereiche (thematische Schwerpunkte) gliedert. 
  
-Die **Gesamtsumme** der verfügbaren Mittel, die für einen 6-Jahres-Zeitraum, bzw. pro Jahr in die MIP-Gesamtplanung eingestellt werden soll, wird mit dem Referat 1013 (Haushalt) abgestimmt. Durch die Wasserwirtschaft (Referat 1031) im MULEWF erfolgt die Verteilung der Gesamtsumme auf die sechs Förderbereiche. +Die **Gesamtsumme** der verfügbaren Mittel, die für einen 6-Jahres-Zeitraum, bzw. pro Jahr in die MIP-Gesamtplanung eingestellt werden soll, wird mit dem Referat 1013 (Haushalt) abgestimmt. Durch die Wasserwirtschaft (Referat 1031) im Ministerium erfolgt die Verteilung der Gesamtsumme auf die sechs Förderbereiche. 
  
 Diese Planungsschritte erfolgen kontinuierlich, es können immer wieder Vergleiche mit den IST-Zahlen vorgenommen werden und die Planvorgaben (Annahmen) des Haushalts können konkretisiert werden.  Diese Planungsschritte erfolgen kontinuierlich, es können immer wieder Vergleiche mit den IST-Zahlen vorgenommen werden und die Planvorgaben (Annahmen) des Haushalts können konkretisiert werden. 
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 Aus der jährlichen Gesamtvorgabe ergibt sich ebenfalls die Obergrenze für die Aufnahme neuer Maßnahmen in MIP-Förderung. Ist die Obergrenze in einem Jahr erreicht, können keine neuen Maßnahmen mit Zuwendungen für das entsprechende Jahr gebilligt werden. Bei einer laufenden Maßnahme kann keine Verschiebung von Zuwendungen in das Jahr stattfinden, in dem die Obergrenze erreicht ist.  Aus der jährlichen Gesamtvorgabe ergibt sich ebenfalls die Obergrenze für die Aufnahme neuer Maßnahmen in MIP-Förderung. Ist die Obergrenze in einem Jahr erreicht, können keine neuen Maßnahmen mit Zuwendungen für das entsprechende Jahr gebilligt werden. Bei einer laufenden Maßnahme kann keine Verschiebung von Zuwendungen in das Jahr stattfinden, in dem die Obergrenze erreicht ist. 
  
-Wenn die Obergrenze überschritten wird, weil in der Gesamtplanung die jährliche Vorgabe nach unten korrigiert wird, wird dies dem Anwender mit einem Hinweis des Systems gemeldet. Zusätzlich wird die Überschreitung der Obergrenze farblich oder grafisch in den Ansichten zur MIP-Gesamtplanung kenntlich gemacht. Das MULEWF muss anschließend durch gezielte Verschiebung von Zuwendungen in der Maßnahmenplanung für einzelne Maßnahmen erreichen, dass die MIP-Obergrenze wieder unterschritten wird.   +Wenn die Obergrenze überschritten wird, weil in der Gesamtplanung die jährliche Vorgabe nach unten korrigiert wird, wird dies dem Anwender mit einem Hinweis des Systems gemeldet. Zusätzlich wird die Überschreitung der Obergrenze farblich oder grafisch in den Ansichten zur MIP-Gesamtplanung kenntlich gemacht. Das Ministerium muss anschließend durch gezielte Verschiebung von Zuwendungen in der Maßnahmenplanung für einzelne Maßnahmen erreichen, dass die MIP-Obergrenze wieder unterschritten wird.   
  
 **Jährliches Förderprogramm** **Jährliches Förderprogramm**
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 Die Regionalstellen erhalten somit eine Rahmenvorgabe über eine **Gesamtzuwendungs­höhe** und die **geplante Verteilung auf die 7 Förderbereiche**.  Die Regionalstellen erhalten somit eine Rahmenvorgabe über eine **Gesamtzuwendungs­höhe** und die **geplante Verteilung auf die 7 Förderbereiche**. 
  
-Für diese Gesamtzuwendung wird pro Regionalstelle ein Vorschlag in MIP-Förderung erstellt. Hierzu wählt die Regionalstelle Maßnahmen aus, die gefördert werden sollen und gibt einen Vorschlag für die Höhe der Zuwendungen (Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen) ein. Es können nur Maßnahmen ausgewählt werden, die einen gebilligten Aktualisierungsantrag bzw. einen gebilligten Gesamtförderantrag haben, der maximal aus dem Vorjahr des zu planenden Förderprogramms stammt (Förderprogramm für 2010, gebilligter Antrag nicht älter als 01.01.2009). Die Rahmenvorgabe des MULEWF ist bei der Planung eine Orientierungsgröße, aber keine „harte“ Grenze. Abweichungen sind möglich und müssen begründet werden. Die Regionalstelle priorisiert die vorgeschlagenen Maßnahmen. +Für diese Gesamtzuwendung wird pro Regionalstelle ein Vorschlag in MIP-Förderung erstellt. Hierzu wählt die Regionalstelle Maßnahmen aus, die gefördert werden sollen und gibt einen Vorschlag für die Höhe der Zuwendungen (Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen) ein. Es können nur Maßnahmen ausgewählt werden, die einen gebilligten Aktualisierungsantrag bzw. einen gebilligten Gesamtförderantrag haben, der maximal aus dem Vorjahr des zu planenden Förderprogramms stammt (Förderprogramm für 2010, gebilligter Antrag nicht älter als 01.01.2009). Die Rahmenvorgabe des Ministeriums ist bei der Planung eine Orientierungsgröße, aber keine „harte“ Grenze. Abweichungen sind möglich und müssen begründet werden. Die Regionalstelle priorisiert die vorgeschlagenen Maßnahmen. 
  
-Die Vorschläge der Regionalstellen werden vom MULEWF in MIP-Förderung konsolidiert, ggf. überarbeitet und in bilateralen Gesprächen endgültig abgestimmt. Im Ergebnis liegt in MIP-Förderung ein Förderprogramm vor, das zunächst dem Referat 1013 zur Mitzeichnung vorgelegt und danach durch die Ministerin gebilligt wird. Die Planzahlen aus dem Förderprogramm werden automatisch in die MIP-Maßnahmenplanung übernommen.+Die Vorschläge der Regionalstellen werden vom Ministerium in MIP-Förderung konsolidiert, ggf. überarbeitet und in bilateralen Gesprächen endgültig abgestimmt. Im Ergebnis liegt in MIP-Förderung ein Förderprogramm vor, das zunächst dem Referat 1013 zur Mitzeichnung vorgelegt und danach durch die Ministerin gebilligt wird. Die Planzahlen aus dem Förderprogramm werden automatisch in die MIP-Maßnahmenplanung übernommen.
  
 Die Regionalstellen informieren die Maßnahmeträger nach Billigung des Förderprogramms über die Aufnahme ins Förderprogramm und den voraussichtlichen Förderumfang durch eine standardisierte Nachricht (Anschreiben).  Die Regionalstellen informieren die Maßnahmeträger nach Billigung des Förderprogramms über die Aufnahme ins Förderprogramm und den voraussichtlichen Förderumfang durch eine standardisierte Nachricht (Anschreiben). 
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 Diese Maßnahmenliste zur unterjährigen Abstimmung basiert auf den Maßnahmen des Förderprogramms. Die Regionalstellen können jederzeit weitere Maßnahmen in diese Liste aufnehmen.  Diese Maßnahmenliste zur unterjährigen Abstimmung basiert auf den Maßnahmen des Förderprogramms. Die Regionalstellen können jederzeit weitere Maßnahmen in diese Liste aufnehmen. 
  
-Angaben und Bemerkungen jeder Regionalstelle sind für das MULEWF sichtbar. Das MULEWF kann seinerseits Bemerkungen zu einzelnen Maßnahmen hinzufügen, so dass mit der Maßnahmenliste eine gemeinsame „Planungsplattform“ für Regionalstellen und MULEWF entsteht. +Angaben und Bemerkungen jeder Regionalstelle sind für das Ministerium sichtbar. Das Ministerium kann seinerseits Bemerkungen zu einzelnen Maßnahmen hinzufügen, so dass mit der Maßnahmenliste eine gemeinsame „Planungsplattform“ für Regionalstellen und Ministerium entsteht. 
  
  
mip_behoerde_2.3/mittelverwendung_planen_p.1480667398.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/03/02 14:24 (Externe Bearbeitung)
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