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| mip_behoerde_2.3:rueckmeldung_pruefen_p [2016/12/02 09:29] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | mip_behoerde_2.3:rueckmeldung_pruefen_p [2018/03/02 14:23] (aktuell) – mipadmin |
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| | Rückmeldung erfassen|siehe [[Rueckmeldung_erfassen|Rückmeldung erfassen]]| | | Rückmeldung erfassen|siehe [[Rueckmeldung_erfassen|Rückmeldung erfassen]]| |
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| **Schritt 3: Rückmeldungen billigen ****(MULEWF)** | **Schritt 3: Rückmeldungen billigen ****(Ministerium)** |
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| Die Rückmeldungen werden an das MULEWF weiter geleitet, das die Angaben prüft und die Aufteilung auf die Titel ändert. | Die Rückmeldungen werden an das Ministerium weiter geleitet, das die Angaben prüft und die Aufteilung auf die Titel ändert. |
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| Das MULEWF kann ebenfalls neue Rückmeldungen erfassen. Diese werden in einem Arbeitsschritt erfasst und direkt gebilligt. Die aufgrund der Rückmeldung eingetretene Veränderung in der Titelbelastung wird vom System automatisch mit der Billigung vollzogen. Ergeben sich hieraus Änderungen für die bisherigen Auszahlungen, dann erfolgt eine Meldung an die zuständige Regionalstelle, die manuell eine Korrektur der im System gespeicherten Angaben zur Auszahlung vornimmt. Es kann eine Mitteilung über die Billigung einer Rückmeldung an den Maßnahmeträger erfolgen. | Das Ministerium kann ebenfalls neue Rückmeldungen erfassen. Diese werden in einem Arbeitsschritt erfasst und direkt gebilligt. Die aufgrund der Rückmeldung eingetretene Veränderung in der Titelbelastung wird vom System automatisch mit der Billigung vollzogen. Ergeben sich hieraus Änderungen für die bisherigen Auszahlungen, dann erfolgt eine Meldung an die zuständige Regionalstelle, die manuell eine Korrektur der im System gespeicherten Angaben zur Auszahlung vornimmt. Es kann eine Mitteilung über die Billigung einer Rückmeldung an den Maßnahmeträger erfolgen. |
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| **Aktivitäten der MULEWF ** | **Aktivitäten der Ministerium ** |
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| |ggf. manuelle Korrektur der Auszahlungsdaten im System|(bei Änderungen für die bisherigen Auszahlungen durch Änderung der Titelbelastung)| | |ggf. manuelle Korrektur der Auszahlungsdaten im System|(bei Änderungen für die bisherigen Auszahlungen durch Änderung der Titelbelastung)| |
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| **Schritt 4: Umbewilligen (MULEWF)** | **Schritt 4: Umbewilligen (Ministerium)** |
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| Alternativ zur Billigung der Rückmeldung kann das MULEWF auch eine Umbewilligung vornehmen. Damit wird die erfasste Rückmeldung verworfen und anstelle der Rückmeldung eine Umbewilligung durchgeführt. | Alternativ zur Billigung der Rückmeldung kann das Ministerium auch eine Umbewilligung vornehmen. Damit wird die erfasste Rückmeldung verworfen und anstelle der Rückmeldung eine Umbewilligung durchgeführt. |
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| Die Umbewilligung ist ein Änderungsbescheid, bei dem die Belastung der Titel, die herangezogen werden, geändert wird. Die Zuwendungshöhe muss kleiner oder gleich dem vorherigen Bescheid sein. Es besteht die Möglichkeit neue Titel heranzuziehen und bisher belastete Titel herauszunehmen, sowie die Aufteilung zwischen Kassenmitteln und Verpflichtungsermächtigungen zu ändern. Bei Änderung der Titel wird die Verfügbarkeit automatisch überprüft. | Die Umbewilligung ist ein Änderungsbescheid, bei dem die Belastung der Titel, die herangezogen werden, geändert wird. Die Zuwendungshöhe muss kleiner oder gleich dem vorherigen Bescheid sein. Es besteht die Möglichkeit neue Titel heranzuziehen und bisher belastete Titel herauszunehmen, sowie die Aufteilung zwischen Kassenmitteln und Verpflichtungsermächtigungen zu ändern. Bei Änderung der Titel wird die Verfügbarkeit automatisch überprüft. |
| Ergeben sich durch die Umbewilligung Änderungen für die bisherigen Auszahlungen, dann erfolgt (wie bei Schritt 3) eine Meldung an die zuständige Regionalstelle, die manuell eine Korrektur der im System gespeicherten Angaben zur Auszahlung vornimmt. | Ergeben sich durch die Umbewilligung Änderungen für die bisherigen Auszahlungen, dann erfolgt (wie bei Schritt 3) eine Meldung an die zuständige Regionalstelle, die manuell eine Korrektur der im System gespeicherten Angaben zur Auszahlung vornimmt. |
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| Es können auch Auszahlungen auf den Titel ZZ nachträglich korrigiert werden, allerdings nur solange kein Abruf der Auszahlung durch das MULEWF erfolgt ist. Danach muss das MULEWF den Abruf korrigieren. Rückmeldungen, Umbewilligungen und Rotabsetzungen können darüber hinaus eine Anpassung des Tilgungsplans sowie eine nachträgliche Anpassung der LanDar-Einträge notwendig machen. | Es können auch Auszahlungen auf den Titel ZZ nachträglich korrigiert werden, allerdings nur solange kein Abruf der Auszahlung durch das Ministerium erfolgt ist. Danach muss das Ministerium den Abruf korrigieren. Rückmeldungen, Umbewilligungen und Rotabsetzungen können darüber hinaus eine Anpassung des Tilgungsplans sowie eine nachträgliche Anpassung der LanDar-Einträge notwendig machen. |
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| **Aktivitäten der MULEWF ** | **Aktivitäten des Ministeriums ** |
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