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mip_behoerde_2.3:verwendungsnachweis_pruefen_p [2016/12/02 09:29] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1mip_behoerde_2.3:verwendungsnachweis_pruefen_p [2018/03/02 14:22] (aktuell) – mipadmin
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 | Verw.-Nachweis prüfen|siehe [[Verwendungsnachweise_prüfen|Verwendungsnachweise prüfen ]]| | Verw.-Nachweis prüfen|siehe [[Verwendungsnachweise_prüfen|Verwendungsnachweise prüfen ]]|
-| -  Verw.-Nachweis abschließen|  (bei positiver Prüfung)|+| Verw.-Nachweis abschließen|  (bei positiver Prüfung)|
  
 **Schritt 3: (im Fall von Minderkosten) (SGD)** **Schritt 3: (im Fall von Minderkosten) (SGD)**
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 Handelt es sich um eine Rückzahlung bzw. Zinsforderung für Auszahlungen aus dem laufenden Haushaltsjahr, so wird von der Regionalstelle eine **Rückmeldung** erfasst, sobald die geforderten Beträge bei der Regionalstelle eingegangen sind.   Handelt es sich um eine Rückzahlung bzw. Zinsforderung für Auszahlungen aus dem laufenden Haushaltsjahr, so wird von der Regionalstelle eine **Rückmeldung** erfasst, sobald die geforderten Beträge bei der Regionalstelle eingegangen sind.  
  
-Bezieht sich die Rückzahlung oder Zinsforderung für Zuwendungen auf ein bereits abgeschlossenes Haushaltsjahr, wird von der Regionalstelle eine **Rotabsetzung** erfasst, die zur Billigung an das MULEWF weitergegeben wird, sobald die zurückgeforderten Beträge vom Maßnahmeträger eingegangen sind. Im Falle einer Veränderung einer ursprünglichen Darlehenssumme in Folge der Rotabsetzung oder der Rückmeldung muss diese Änderung in LanDar nachgepflegt werden und der Maßnahmeträger erhält einen geänderten Tilgungsplan.+Bezieht sich die Rückzahlung oder Zinsforderung für Zuwendungen auf ein bereits abgeschlossenes Haushaltsjahr, wird von der Regionalstelle eine **Rotabsetzung** erfasst, die zur Billigung an das Ministerium weitergegeben wird, sobald die zurückgeforderten Beträge vom Maßnahmeträger eingegangen sind. Im Falle einer Veränderung einer ursprünglichen Darlehenssumme in Folge der Rotabsetzung oder der Rückmeldung muss diese Änderung in LanDar nachgepflegt werden und der Maßnahmeträger erhält einen geänderten Tilgungsplan.
  
 **Aktivitäten der SGD:** **Aktivitäten der SGD:**
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 |Frist setzen zum Überabeiten des Verw.-Nachweises |siehe [[Verwendungsnachweise_prüfen|Verwendungsnachweise prüfen ]]| |Frist setzen zum Überabeiten des Verw.-Nachweises |siehe [[Verwendungsnachweise_prüfen|Verwendungsnachweise prüfen ]]|
-| - ggf. Rückmeldung erfassen| siehe [[Rueckmeldung_erfassen|Rückmeldung erfassen]]| +| ggf. Rückmeldung erfassen| siehe [[Rueckmeldung_erfassen|Rückmeldung erfassen]]| 
-| - ggf. Rotabsetzung erfassen| siehe [[Rotabsetzung_erfassen|Rotabsetzung erfassen]]|+| ggf. Rotabsetzung erfassen| siehe [[Rotabsetzung_erfassen|Rotabsetzung erfassen]]|
 |Verw.-Nachweis abschließen|| |Verw.-Nachweis abschließen||
  
-**Aktivitäten des MULEWF:**+**Aktivitäten des Ministeriums**
  
  
-| - ggf. Rotabsetzung billigen| siehe [[Rotabsetzung_billigen|Rotabsetzung billigen]]|+| ggf. Rotabsetzung billigen| siehe [[Rotabsetzung_billigen|Rotabsetzung billigen]]|
  
 **Schritt 4: (im Fall von Mehrkosten) (MT, SGD)** **Schritt 4: (im Fall von Mehrkosten) (MT, SGD)**
  
-Im Falle von Mehrkosten kann unter bestimmten Umständen eine Nachförderung stattfinden. Hierzu muss der Maßnahmeträger einen weiteren Aktualisierungsantrag stellen. In manchen Fällen können Mehrkosten mit anderen Verwendungsnachweisen verrechnet werden. Hierüber entscheidet die Regionalstelle ggf. unter Einbeziehung des MULEWF. Soll keine Verrechnung oder Nachförderung mehr stattfinden, so wird der Verwendungsnachweis von der Regionalstelle abgeschlossen. +Im Falle von Mehrkosten kann unter bestimmten Umständen eine Nachförderung stattfinden. Hierzu muss der Maßnahmeträger einen weiteren Aktualisierungsantrag stellen. In manchen Fällen können Mehrkosten mit anderen Verwendungsnachweisen verrechnet werden. Hierüber entscheidet die Regionalstelle ggf. unter Einbeziehung des Ministerium. Soll keine Verrechnung oder Nachförderung mehr stattfinden, so wird der Verwendungsnachweis von der Regionalstelle abgeschlossen. 
  
 Wenn ein Verwendungsnachweis abgeschlossen wird, so soll er aus MIP-Förderung heraus an DOKMA übergeben und über DOKMA archiviert werden. Im Falle einer Prüfung durch den Landesrechnungshof kann der Verwendungsnachweis im IT-System MIP-Förderung wieder geöffnet und bearbeitet werden.  Wenn ein Verwendungsnachweis abgeschlossen wird, so soll er aus MIP-Förderung heraus an DOKMA übergeben und über DOKMA archiviert werden. Im Falle einer Prüfung durch den Landesrechnungshof kann der Verwendungsnachweis im IT-System MIP-Förderung wieder geöffnet und bearbeitet werden. 
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-| - ggf. Aktualisierungsantrag prüfen|(bei Nachförderung),  siehe [[Aktualisierungsantrag_freigeben|Aktualisierungsantrag prüfen]]| +| ggf. Aktualisierungsantrag prüfen|(bei Nachförderung),  siehe [[Aktualisierungsantrag_freigeben|Aktualisierungsantrag prüfen]]| 
-| - ggf. Verrechnung mit anderen Verwendungs­nachweisen prüfen|  | +| ggf. Verrechnung mit anderen Verwendungs­nachweisen prüfen|  | 
-| - ggf. Verw.-Nachweis abschließen||+| ggf. Verw.-Nachweis abschließen||
  
 **Aktivitäten der MULEWF  ** **Aktivitäten der MULEWF  **
  
  
-| - ggf. Aktualisierungsantrag billigen|siehe [[Aktualisierungsantrag_billigen|Aktualisierungsantrag billigen]]|+| ggf. Aktualisierungsantrag billigen|siehe [[Aktualisierungsantrag_billigen|Aktualisierungsantrag billigen]]|
  
  
mip_behoerde_2.3/verwendungsnachweis_pruefen_p.1480667398.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/02/28 12:11 (Externe Bearbeitung)
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