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 Handelt es sich um eine Rückzahlung bzw. Zinsforderung für Auszahlungen aus dem laufenden Haushaltsjahr, so wird von der Regionalstelle eine **Rückmeldung** erfasst, sobald die geforderten Beträge bei der Regionalstelle eingegangen sind.   Handelt es sich um eine Rückzahlung bzw. Zinsforderung für Auszahlungen aus dem laufenden Haushaltsjahr, so wird von der Regionalstelle eine **Rückmeldung** erfasst, sobald die geforderten Beträge bei der Regionalstelle eingegangen sind.  
  
-Bezieht sich die Rückzahlung oder Zinsforderung für Zuwendungen auf ein bereits abgeschlossenes Haushaltsjahr, wird von der Regionalstelle eine **Rotabsetzung** erfasst, die zur Billigung an das MULEWF weitergegeben wird, sobald die zurückgeforderten Beträge vom Maßnahmeträger eingegangen sind. Im Falle einer Veränderung einer ursprünglichen Darlehenssumme in Folge der Rotabsetzung oder der Rückmeldung muss diese Änderung in LanDar nachgepflegt werden und der Maßnahmeträger erhält einen geänderten Tilgungsplan.+Bezieht sich die Rückzahlung oder Zinsforderung für Zuwendungen auf ein bereits abgeschlossenes Haushaltsjahr, wird von der Regionalstelle eine **Rotabsetzung** erfasst, die zur Billigung an das Ministerium weitergegeben wird, sobald die zurückgeforderten Beträge vom Maßnahmeträger eingegangen sind. Im Falle einer Veränderung einer ursprünglichen Darlehenssumme in Folge der Rotabsetzung oder der Rückmeldung muss diese Änderung in LanDar nachgepflegt werden und der Maßnahmeträger erhält einen geänderten Tilgungsplan.
  
 **Aktivitäten der SGD:** **Aktivitäten der SGD:**
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 |Verw.-Nachweis abschließen|| |Verw.-Nachweis abschließen||
  
-**Aktivitäten des MULEWF:**+**Aktivitäten des Ministeriums**
  
  
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 **Schritt 4: (im Fall von Mehrkosten) (MT, SGD)** **Schritt 4: (im Fall von Mehrkosten) (MT, SGD)**
  
-Im Falle von Mehrkosten kann unter bestimmten Umständen eine Nachförderung stattfinden. Hierzu muss der Maßnahmeträger einen weiteren Aktualisierungsantrag stellen. In manchen Fällen können Mehrkosten mit anderen Verwendungsnachweisen verrechnet werden. Hierüber entscheidet die Regionalstelle ggf. unter Einbeziehung des MULEWF. Soll keine Verrechnung oder Nachförderung mehr stattfinden, so wird der Verwendungsnachweis von der Regionalstelle abgeschlossen. +Im Falle von Mehrkosten kann unter bestimmten Umständen eine Nachförderung stattfinden. Hierzu muss der Maßnahmeträger einen weiteren Aktualisierungsantrag stellen. In manchen Fällen können Mehrkosten mit anderen Verwendungsnachweisen verrechnet werden. Hierüber entscheidet die Regionalstelle ggf. unter Einbeziehung des Ministerium. Soll keine Verrechnung oder Nachförderung mehr stattfinden, so wird der Verwendungsnachweis von der Regionalstelle abgeschlossen. 
  
 Wenn ein Verwendungsnachweis abgeschlossen wird, so soll er aus MIP-Förderung heraus an DOKMA übergeben und über DOKMA archiviert werden. Im Falle einer Prüfung durch den Landesrechnungshof kann der Verwendungsnachweis im IT-System MIP-Förderung wieder geöffnet und bearbeitet werden.  Wenn ein Verwendungsnachweis abgeschlossen wird, so soll er aus MIP-Förderung heraus an DOKMA übergeben und über DOKMA archiviert werden. Im Falle einer Prüfung durch den Landesrechnungshof kann der Verwendungsnachweis im IT-System MIP-Förderung wieder geöffnet und bearbeitet werden. 
mip_behoerde_2.3/verwendungsnachweis_pruefen_p.1519816306.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/02/28 12:11 von mipadmin
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