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| Handelt es sich um eine Rückzahlung bzw. Zinsforderung für Auszahlungen aus dem laufenden Haushaltsjahr, | Handelt es sich um eine Rückzahlung bzw. Zinsforderung für Auszahlungen aus dem laufenden Haushaltsjahr, | ||
| - | Bezieht sich die Rückzahlung oder Zinsforderung für Zuwendungen auf ein bereits abgeschlossenes Haushaltsjahr, | + | Bezieht sich die Rückzahlung oder Zinsforderung für Zuwendungen auf ein bereits abgeschlossenes Haushaltsjahr, |
| **Aktivitäten der SGD:** | **Aktivitäten der SGD:** | ||
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| |Verw.-Nachweis abschließen|| | |Verw.-Nachweis abschließen|| | ||
| - | **Aktivitäten des MULEWF:** | + | **Aktivitäten des Ministeriums** |
| Zeile 54: | Zeile 54: | ||
| **Schritt 4: (im Fall von Mehrkosten) (MT, SGD)** | **Schritt 4: (im Fall von Mehrkosten) (MT, SGD)** | ||
| - | Im Falle von Mehrkosten kann unter bestimmten Umständen eine Nachförderung stattfinden. Hierzu muss der Maßnahmeträger einen weiteren Aktualisierungsantrag stellen. In manchen Fällen können Mehrkosten mit anderen Verwendungsnachweisen verrechnet werden. Hierüber entscheidet die Regionalstelle ggf. unter Einbeziehung des MULEWF. Soll keine Verrechnung oder Nachförderung mehr stattfinden, | + | Im Falle von Mehrkosten kann unter bestimmten Umständen eine Nachförderung stattfinden. Hierzu muss der Maßnahmeträger einen weiteren Aktualisierungsantrag stellen. In manchen Fällen können Mehrkosten mit anderen Verwendungsnachweisen verrechnet werden. Hierüber entscheidet die Regionalstelle ggf. unter Einbeziehung des Ministerium. Soll keine Verrechnung oder Nachförderung mehr stattfinden, |
| Wenn ein Verwendungsnachweis abgeschlossen wird, so soll er aus MIP-Förderung heraus an DOKMA übergeben und über DOKMA archiviert werden. Im Falle einer Prüfung durch den Landesrechnungshof kann der Verwendungsnachweis im IT-System MIP-Förderung wieder geöffnet und bearbeitet werden. | Wenn ein Verwendungsnachweis abgeschlossen wird, so soll er aus MIP-Förderung heraus an DOKMA übergeben und über DOKMA archiviert werden. Im Falle einer Prüfung durch den Landesrechnungshof kann der Verwendungsnachweis im IT-System MIP-Förderung wieder geöffnet und bearbeitet werden. | ||