======Vorgänge (Prozesse)====== Der gesamte Ablauf der Förderung einer Maßnahmen besteht aus mehreren Vorgänge (Arbeitsprozessen), die in der IT-Anwendung MIP Förderung abgewickelt werden können. Beteiligt sind der Maßnahmeträger als Antragsteller, die Regionalstellen (SGD) und das Ministerium als Prüf- und Genehmigungsbehörden. **Die Hauptvorgänge zur Förderung von Maßnahmen sind: ** * [[mip_behoerde_2.3:Gesamtfoerderantrag_billigen_P|Gesamtförderantrag prüfen und billigen (SGD, Ministerium)]] * [[mip_behoerde_2.3:Aktualisierungsantrag_billigen_P|Aktualisierungsantrag prüfen und billigen (SGD, Ministerium)]] * [[mip_behoerde_2.3:Bewilligungsbescheid_erstellen_p|Bewilligungsbescheid erstellen (Ministerium)]] * [[mip_behoerde_2.3:Auszahlungsantrag_pruefen_P|Auszahlung prüfen und veranlassen (SGD)]] * ZZ-Tranche abrufen (nach Auszahlungen) (Ministerium) * [[mip_behoerde_2.3:Verwendungsnachweis_pruefen_P|Verwendungsnachweis prüfen (SGD)]] * [[mip_behoerde_2.3:Rueckmeldung_pruefen_P|Rückmeldung prüfen (SGD)]] * [[mip_behoerde_2.3:Rueckmeldung_pruefen_P|Rückmeldung erfassen, billigen bzw. Bescheid umbewilligen (SGD, Ministerium)]] * Rotabsetzung erfassen und billigen (SGD, Ministerium) * [[mip_behoerde_2.3:Mittelverwendung_planen_P|Mittelverwendung planen (SGD, Ministerium)]] Es werden für die einzelnen Prozesse Web-Formulare mit allen notwendigen Datenfeldern zur Verfügung gestellt. Ein Formular ist in einem bestimmten Prozessstand meist nur von einem Anwender bearbeitbar. Das Formular zeigt an, wer der momentane Besitzer des Formulars (bzw. des Vorgangs) ist. Wird ein Bearbeitungsschritt abgeschlossen, so werden die Rechte der Bearbeitung weitergegeben. Abgeschlossene und inaktive Vorgänge bleiben im System zur Ansicht erhalten. **Mittelfristiges Investitionsprogramm** Im Rahmen des Mittelfristigen Investitionsprogramms der Wasserwirtschaftsverwaltung wird die Vergabe von Fördermittel gemäß bestimmter Förderschwerpunkte (Stichwort EG-Wasserrahmenrichtlinie) geplant. Neue förderungswürdige Maßnahmen müssen durch das Ministerium gebilligt und mit Planzahlen in das Mittelfristige Investitionsprogramm aufgenommen werden. Im Rahmen des Mittelfristigen Investitionsprogramms werden kurzfristige (ein- bis zweijährige) Förderprogramme aufgestellt, die die konkrete Verteilung von Mitteln entsprechend der Förderschwerpunkte vorsehen. **Der Ablauf der Förderung stellt sich wie folgt dar: ** Ein Maßnahmeträger stellt einen Antrag auf Förderung (im Folgenden Gesamtförderantrag genannt). Dieser Antrag wird zunächst durch eine Regionalstelle der Struktur- und Genehmigungsdirektionen geprüft und danach durch das Ministerium gebilligt. Die Billigung entspricht der Aufnahme in das MIP und beinhaltet die Aussage, dass die Maßnahme als förderungswürdig erachtet wird und dass eine Förderung eingeplant ist. Nach der Aufnahme der Maßnahme in das MIP (Billigung) erhält der Maßnahmeträger einen verbindlichen Bewilligungsbescheid des Ministeriums. Auf der Grundlage dieses Bescheides beantragt der Maßnahmeträger die Auszahlung von Mitteln. Die Fördermittel werden unterschieden in Zuschüsse, zinslose Darlehen sowie Darlehen aus dem Zinszuschussprogramm. Für die ausgezahlten Fördermittel erstellt der Maßnahmeträger abschließend einen Verwendungsnachweis, der durch die Wasserwirtschaftsverwaltung geprüft wird. Einen wesentlichen Teil der Abwicklung des Antrags- und Auszahlungsverfahrens übernehmen die Mitarbeiter der Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGDn); die Billigung einzelner Maßnahmen sowie des gesamten Förderprogramms und die Erstellung der Bewilligungsbescheide erfolgt durch die Abteilung Wasserwirtschaft im Ministerium. Hier wird ebenfalls über die Höhe und Art der Förderung entschieden. Im folgende werden die Hauptvorgänge mit ihren Akteuren schematisch dargestellt und textlich beschrieben. Für die Beteiligten werden im weiteren Text die folgenden Kürzel verwendet: **MT **- Maßnahmeträger **SGD ** - Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektionen MUEEF - Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz, Referat 1031 Wasserwirtschaft