======Mittelverwendung planen (P)====== **MIP-Gesamtplanung** In MIP-Förderung wird die Mittelverwendung unter Berücksichtigung von bestimmten Förderschwerpunkten mittel- und langfristig geplant. Es gibt eine übergeordnete MIP-Gesamtplanung, die für 6-Jahres-Zeiträume aufgestellt wird und sich in sieben verschiedene Förderbereiche (thematische Schwerpunkte) gliedert. Die **Gesamtsumme** der verfügbaren Mittel, die für einen 6-Jahres-Zeitraum, bzw. pro Jahr in die MIP-Gesamtplanung eingestellt werden soll, wird mit dem Referat 1013 (Haushalt) abgestimmt. Durch die Wasserwirtschaft (Referat 1031) im Ministerium erfolgt die Verteilung der Gesamtsumme auf die sechs Förderbereiche. Diese Planungsschritte erfolgen kontinuierlich, es können immer wieder Vergleiche mit den IST-Zahlen vorgenommen werden und die Planvorgaben (Annahmen) des Haushalts können konkretisiert werden. Aus der jährlichen Gesamtvorgabe ergibt sich ebenfalls die Obergrenze für die Aufnahme neuer Maßnahmen in MIP-Förderung. Ist die Obergrenze in einem Jahr erreicht, können keine neuen Maßnahmen mit Zuwendungen für das entsprechende Jahr gebilligt werden. Bei einer laufenden Maßnahme kann keine Verschiebung von Zuwendungen in das Jahr stattfinden, in dem die Obergrenze erreicht ist. Wenn die Obergrenze überschritten wird, weil in der Gesamtplanung die jährliche Vorgabe nach unten korrigiert wird, wird dies dem Anwender mit einem Hinweis des Systems gemeldet. Zusätzlich wird die Überschreitung der Obergrenze farblich oder grafisch in den Ansichten zur MIP-Gesamtplanung kenntlich gemacht. Das Ministerium muss anschließend durch gezielte Verschiebung von Zuwendungen in der Maßnahmenplanung für einzelne Maßnahmen erreichen, dass die MIP-Obergrenze wieder unterschritten wird.   **Jährliches Förderprogramm** Einmal jährlich wird der Umfang des nächsten Förderprogramms für das kommende Haushaltsjahr gemäß Haushaltsplan abgestimmt. Diese Gesamtvorgabe für das Förderprogramm wird in MIP-Förderung zunächst auf die 6 Regionalstellen und dann wiederum auf die 7 Förderbereiche verteilt. Das Förderprogramm umfasst den Großteil der für das nächste Jahr verfügbaren Fördermittel, nur ein geringer Teil wird für unabsehbare Sofortmaßnahmen reserviert. Im Förderprogramm muss jede Maßnahme mit einem Zuwendungsvorschlag aufgenommen werden, die im nächsten Haushaltsjahr eine Bewilligung erhalten soll. Die Regionalstellen erhalten somit eine Rahmenvorgabe über eine **Gesamtzuwendungs­höhe** und die **geplante Verteilung auf die 7 Förderbereiche**. Für diese Gesamtzuwendung wird pro Regionalstelle ein Vorschlag in MIP-Förderung erstellt. Hierzu wählt die Regionalstelle Maßnahmen aus, die gefördert werden sollen und gibt einen Vorschlag für die Höhe der Zuwendungen (Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen) ein. Es können nur Maßnahmen ausgewählt werden, die einen gebilligten Aktualisierungsantrag bzw. einen gebilligten Gesamtförderantrag haben, der maximal aus dem Vorjahr des zu planenden Förderprogramms stammt (Förderprogramm für 2010, gebilligter Antrag nicht älter als 01.01.2009). Die Rahmenvorgabe des Ministeriums ist bei der Planung eine Orientierungsgröße, aber keine „harte“ Grenze. Abweichungen sind möglich und müssen begründet werden. Die Regionalstelle priorisiert die vorgeschlagenen Maßnahmen. Die Vorschläge der Regionalstellen werden vom Ministerium in MIP-Förderung konsolidiert, ggf. überarbeitet und in bilateralen Gesprächen endgültig abgestimmt. Im Ergebnis liegt in MIP-Förderung ein Förderprogramm vor, das zunächst dem Referat 1013 zur Mitzeichnung vorgelegt und danach durch die Ministerin gebilligt wird. Die Planzahlen aus dem Förderprogramm werden automatisch in die MIP-Maßnahmenplanung übernommen. Die Regionalstellen informieren die Maßnahmeträger nach Billigung des Förderprogramms über die Aufnahme ins Förderprogramm und den voraussichtlichen Förderumfang durch eine standardisierte Nachricht (Anschreiben). **Unterjährige Abweichungen vom aktuellen Förderprogramm** Im Laufe des Haushaltsjahres ergibt sich eine Vielzahl von Änderungen, die zu Abweichungen von den im Förderprogramm geplanten Maßnahmen und Zuwendungen führen. Manche Maßnahmen haben Abweichungen im Baufortschritt, manche Maßnahmen werden gestoppt, andere wiederum waren nicht absehbar und müssen als Sofort­maßnahmen gebilligt und bewilligt werden. Hierzu wird im IT-System für jede Regionalstelle eine Maßnahmenliste geführt, über die Abweichungen vom aktuellen Förderprogramm und die daraus erwarteten Veränderungen der Mittel kenntlich gemacht werden können. Die Liste umfasst alle Maßnahmen aus dem aktuellen Förderprogramm sowie Maßnahmen, die nicht im Förderprogramm enthalten sind, für die aber eine Billigung und Bewilligung im aktuellen Haushaltsjahr erwartet wird. Für alle Maßnahmen können in dieser Liste die erwarteten Zahlen für Bewilligungen, Auszahlungen und ggf. Rückmeldungen angegeben und jeweils mit Bemerkungen versehen werden. Diese Maßnahmenliste zur unterjährigen Abstimmung basiert auf den Maßnahmen des Förderprogramms. Die Regionalstellen können jederzeit weitere Maßnahmen in diese Liste aufnehmen. Angaben und Bemerkungen jeder Regionalstelle sind für das Ministerium sichtbar. Das Ministerium kann seinerseits Bemerkungen zu einzelnen Maßnahmen hinzufügen, so dass mit der Maßnahmenliste eine gemeinsame „Planungsplattform“ für Regionalstellen und Ministerium entsteht.