======Verwendungsnachweise prüfen  (SGD)====== **Vorbedingung** Der Verwendungsnachweis wurde vom Maßnahmeträger erstellt und eingereicht. **Einstieg  ** Sie öffnen den Verwendungsnachweis * aus der Liste "Neue Vorgänge"  bzw. "Vorgänge in Bearbeitung" auf der Startseite oder * Sie wählen die Maßnahme aus der Maßnahmenübersicht und anschließend den Verwendungsnachweis aus der Maßnahmenakte. ======Bearbeitung   ====== Es öffnet sich die Maßnahmenseite mit dem Formular "Verwendungsnachweis". In der Kopfzeile wird das laufende Haushaltsjahr, auf den sich der Nachweis bezieht, angegeben. {{mip_help:Formular_Verwendungsnachw_SGD_Reiter.jpg?700}} Der Verwendungsnachweis enthält sieben Teilformulare. Es wird die folgende Bearbeitungsreihenfolge vorgeschlagen: * [[Formular_VN_Erklaerungen|Formular Erklärungen]] * [[Formular_VN_Einnahmen|Formular Einnahmen]] * [[Formular_VN_Ausgabenliste|Formular Ausgabenliste]] * [[Formular_VN_Ausgabenuebersicht|Formular Ausgabenübersicht]] * [[Formular_VN_Pruefvermerke|Formular Weitere Prüfvermerke]] * [[Formular_VN_Zusammenfassung|Formular Zusammenfassung]] * [[Formular_VN_Dokumente|Formular Dokumente]] ======Prüfung des Verwendungsnachweis abschließen====== Sie können den Verwendungsnachweis abschließen, wenn die mittels Zuwendungen geförderten Investitions­kosten genau den überprüften zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechen und die Auszahlung fristgerecht war. {{mip_help:formular_vn_status.png}} Bei Unklarheiten können Sie per Rückfrage den Nachweis zur Überarbeitung an den MT zurückschicken. Sie können den Verwendungsnachweis erst wieder bearbeiten, wenn er erneut vom MT eingereicht wurde. **Im Falle von Minderkosten** (es wurden zu wenige Ausgaben nachgewiesen) wird von der Regionalstelle eine Rückzahlung von Zuwendungen gefordert, bzw. eine Zinsforderung geltend gemacht. Handelt es sich um eine Rückzahlung, bzw. Zinsforderung für Auszahlungen **aus dem laufenden Haushaltsjahr**, so wird von der Regionalstelle eine **Rückmeldung** erfasst, sobald die geforderten Beträge bei der Regionalstelle eingegangen sind.  (siehe [[Rueckmeldung_erfassen|Rückmeldung erfassen ]]) Handelt es sich jedoch um eine Rückzahlung oder Zinsforderung für Zuwendungen **aus einem bereits abgeschlossenen Haushaltsjahr,** wird von der Regionalstelle eine **Rotabsetzung** erfasst, die zur Billigung an das MULEWF weitergegeben wird, sobald die zurückgeforderten Beträge vom Maßnahmeträger eingegangen sind. (siehe [[Rotabsetzung_erfassen|Rotabsetzung erfassen]]) **Im Falle von Mehrkosten** kann unter bestimmten Umständen eine Nachförderung stattfinden. Hierzu muss der Maßnahmeträger einen weiteren **Aktualisierungs­antrag** stellen. In manchen Fällen können Mehrkosten mit anderen Verwendungs­nachweisen verrechnet werden. Hierüber entscheidet die Regionalstelle teilweise unter Einbeziehung des MULEWF. Soll keine Verrechnung oder Nachförderung mehr stattfinden, so wird der Verwendungsnachweis von der Regionalstelle abgeschlossen.