======Verwendung nachweisen====== Sobald Sie eine Zuwendung ausgezahlt bekommen haben, sind Sie verpflichtet, die Verwendung der erhaltenen Zuwendung innerhalb des Kalenderjahres der Auszahlung nachzuweisen. Der Maßnahmeträger wird in bestimmten Intervallen an die Abgabe der Verwendungsnachweise erinnert. Dies erfolgt automatisch durch das System. **Schritt 1: Verwendungsnachweis erstellen (MT)** Der Verwendungsnachweis (VN) wird erstellt, indem Sie die bewilligten und die tatsächlich erhaltenen Zuwendungen sowie die getätigten Ausgaben erfassen. Der Verwendungsnachweis bezieht sich immer auf ein bestimmtes Jahr und kann für eine Zuwendung auf einem bestimmten Titel innerhalb eines Bescheides oder aber auch für mehrere Bescheide, die im selben Jahr zur Auszahlung kommen, erstellt werden. Zu den erhaltenen Zuwendungen werden die damit zu fördernden Investitionskosten gemäß Fördersatz aus dem Bescheid ermittelt. Die Ausgabenlisten aus den zugrundeliegenden Auszahlungsanträgen können in den Verwendungsnachweis kopiert werden, oder es kann eine Ausgabenliste in das IT-System importiert werden. Die Ausgabenliste ist identisch aufgebaut wie im Auszahlungsantrag; Bemerkungen und Anpassungen der Regionalstelle aus der Prüfung des Auszahlungsantrages werden beim Kopieren ebenfalls übernommen, um die Prüfung zu vereinfachen. Positionen der Ausgabenliste können auch einzeln, manuell erfasst werden. Die Ausgabenpositionen werden bei Maßnahmen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung einer Kategorie zugeordnet. Der Maßnahmeträger gibt außerdem an, welche Leistungen Dritter er insgesamt erhalten hat, die Ausgabensumme, die mit der Abwasserabgabe verrechnet wird, und ggf. Mehr- oder Minderkosten aus anderen Verwendungsnachweisen, die hier verrechnet werden sollen. Zum Abschluss werden vom Maßnahmeträger eine Reihe von Erklärungen abgegeben, dann wird der Verwendungsnachweis an die Regionalstelle versendet. **Aktivitäten des MT:** | Verw.-Nachweis anlegen|siehe [[Verwendungsnachweis_anlegen|Verwendungsnachweis anlegen]]| | Antrag bearbeiten|siehe [[Verwendungsnachweis_bearbeiten|Verwendungsnachweise bearbeiten]]| | Antrag abschicken.|  Antrag ist nicht mehr bearbeitbar| **Schritt 2: Verwendungsnachweis prüfen (SGD)** Die Regionalstelle überprüft positionsweise sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite des Verwendungsnachweises, und kann Anpassungen an Einzelpositionen vornehmen und diese mit Kommentaren versehen. Bei der Ausgabenliste gibt die Regionalstelle den zuwendungsfähigen Betrag zu einer Ausgabenposition des Maßnahmeträgers an und kann bei Vorhaben der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung die Zuordnung der Ausgabe zu einer Ausgabenkategorie ändern. Desweiteren werden die sonstigen Positionen (Leistungen Dritter, Verrechnung mit der Abwasserabgabe oder mit anderen VN) überprüft und es wird geprüft, ob im Voraus beantragte Zuwendungen durch entsprechende Ausgaben innerhalb der folgenden 2 Monate belegt sind (fristgerechte Auszahlung). Der Nachweis kann von der Regionalstelle per Rückfrage an den Maßnahmeträger zur Korrektur zurückgesendet werden. Bei positiver Prüfung wird der Verwendungsnachweis abgeschlossen und der geprüfte Verwendungsnachweis mit Ergebnis und offiziellem Prüfvermerk dem Maßnahmeträger zur Kenntnisnahme übermittelt. **Schritt 3:  im Fall von Minderkosten (SGD)** Im Falle von Minderkosten (es wurden zu wenige Ausgaben nachgewiesen) oder im Fall nicht fristgerechte Auszahlung (Auszahlung von Zuwendung mehr als 2 Monate vor tatsächlicher Ausgabe), wird eine Rückzahlung von Zuwendungen gefordert, bzw. eine Zinsforderung geltend gemacht. Handelt es sich um eine Rückzahlung, bzw. Zinsforderung für Auszahlungen aus dem laufenden Haushaltsjahr, so wird von der Regionalstelle eine **Rückmeldung** erfasst, sobald die geforderten Beträge bei der Regionalstelle eingegangen sind.   Bezieht sich die Rückzahlung oder Zinsforderung für Zuwendungen auf ein bereits abgeschlossenes Haushaltsjahr, wird von der Regionalstelle eine **Rotabsetzung** erfasst, die zur Billigung an das MULEWF weitergegeben wird, sobald die zurückgeforderten Beträge vom Maßnahmeträger eingegangen sind. Im Falle einer Veränderung einer ursprünglichen Darlehenssumme erhält der Maßnahmeträger einen geänderten Tilgungsplan. **Aktivitäten des MT:** |Überarbeiten des Verwendungsnachweises|innerhalb einer Frist                                     siehe [[Verwendungsnachweis_bearbeiten|Verwendungsnachweise bearbeiten]]| |ggf. Rückzahlungen veranlassen|| **Schritt 4:  im Fall von Mehrkosten (MT, SGD)** Im Falle von Mehrkosten kann unter bestimmten Umständen eine Nachförderung stattfinden. Hierzu muss der Maßnahmeträger einen weiteren Aktualisierungsantrag stellen. In manchen Fällen können Mehrkosten mit anderen Verwendungsnachweisen verrechnet werden. Hierüber entscheidet die Regionalstelle teilweise unter Einbeziehung des MULEWF. Soll keine Verrechnung oder Nachförderung mehr stattfinden, so wird der Verwendungsnachweis von der Regionalstelle abgeschlossen. **Aktivitäten des MT:** |ggf. Aktualisierungsantrag stellen |siehe [[Aktualisierungsantrag_anlegen|Aktualisierungsantrag anlegen]]|