Der Auszahlungsantrag wird immer auf Basis eines gültigen Bewilligungsbescheids erstellt. Es werden in der Regel 2-3 Auszahlungen pro Bescheid beantragt.
Schritt 1: Auszahlung beantragen (MT)
Der Maßnahmeträger erstellt auf der Grundlage eines Bescheids einen Auszahlungsantrag. Der Auszahlungsantrag ist für alle drei Zuwendungsformen (Zuschuss, Darlehen, Zinszuschuss) identisch. Für die Auszahlung eines Zinszuschussdarlehens wird ein zusätzliches Formular eingereicht.
Neben der Summe, die zur Auszahlung beantragt wird, muss der Maßnahmeträger bereits angefallene Kosten sowie die für die nächsten zwei Monate erwarteten Ausgaben angeben. Bei Auszahlungen von Zuwendungen für den Titel „Gemeinschaftsaufgabe“ müssen alle Rechnungen bereits beglichen sein.
Die bereits getätigten Ausgaben führt der Maßnahmeträger in einer Ausgabenliste auf.
Schritt 2: Antrag prüfen (SGD)
Der Auszahlungsantrag wird in der zuständigen Regionalstelle geprüft. Diese kann Bemerkungen zu einzelnen Positionen der Ausgabenliste einfügen und den zuwendungsfähigen Betrag der Ausgabenposition angeben. Zusätzlich kann die Gesamthöhe der zu veranlassenden Auszahlung angepasst und die Auszahlung auf einen oder mehrere Titel gemäß Bescheid verteilt werden. Die Angaben des Auszahlungsantrages werden baufachlich geprüft und mit einem internen Prüfvermerk versehen. Die Prüfung wird insgesamt mit einem offiziellen Prüfvermerk abgeschlossen. Danach wird die Auszahlung veranlasst. Diese Veranlassung erfolgt außerhalb von MIP-Förderung.
Sobald die Auszahlung veranlasst wurde, wird dieses Veranlassungsdatum in MIP-Förderung erfasst. Der Auszahlungsantrag wird dann an den Maßnahmeträger zurückgesendet. Die Regionalstelle erstellt einen Tilgungsplan für den Maßnahmeträger, wenn es sich um ein Landesdarlehen handelt und wenn es die letzte Auszahlung ist, die für diesen Bescheid beantragt wurde. Die Informationen zum Darlehen und zur Tilgung werden zusätzlich in der Anwendung LanDar erfasst.
Bei einem Auszahlungsantrag für Zuwendungen aus dem Zinszuschussprogramm kann direkt das Veranlassungsdatum eingeben, da hier keine weiteren Aktivitäten notwendig sind. Die freigegebene Auszahlung wird im System vermerkt und kann vom Ministerium jederzeit abgerufen werden (siehe Schritt 4). Bei Abruf der Auszahlungen auf den Titel ZZ durch das Ministerium wird automatisch das Abrufdatum beim Antrag vermerkt. Der Maßnahmeträger und die Regionalstelle können dieses Datum später sehen, wenn sie den veranlassten Auszahlungsantrag öffnen (Leseansicht). Die Regionalstelle kann die Abrufdaten zusätzlich über die Ansicht der Auswertung „Auszahlungen in ZZ-Tranchen“ einsehen, hier sind alle veranlassten Auszahlungen sowie die Daten des Abrufs durch das Ministerium vermerkt.
Der Auszahlungsantrag kann von der Regionalstelle per Rückfrage an den Maßnahmeträger zur Korrektur zurückgesendet und mit Begründung auch abgelehnt werden. Das Ministerium ist in die Prüfung von Auszahlungsanträgen nicht involviert.
Aktivitäten der SGD:
| Antrag bearbeiten | siehe Auszahlungsantrag prüfen |
| - ggf. Rückfrage | |
| - Auszahlung veranlassen | |
Schritt 3: Eingang der Zahlung eingeben (MT)
Der Maßnahmeträger kann in dem veranlassten Auszahlungsantrag, den er von der Regionalstelle zurück erhalten hat, ersehen, in welcher Höhe eine Auszahlung veranlasst wurde und zu welchem Zeitpunkt. Desweiteren sind nicht-zuwendungsfähige Abzüge von den Investitionskosten erkennbar, sofern diese von der Regionalstelle vorgenommen wurden. Nach Eingang der Zahlung trägt der Maßnahmeträger das Eingangsdatum im Auszahlungsantrag nach. Dieses Datum ist später bei der Prüfung von Verwendungsnachweisen relevant.
Schritt 4: ZZ-Abruf vorbereiten (Ministerium)
Das Ministerium kann jederzeit eine sogenannte ZZ-Tranche abrufen. Dies ist eine Liste in MIP-Förderung, die alle geprüften und freigegebenen Auszahlungen auf den Titel ZZ enthält, die in allen Regionalstellen seit dem letzten Abruf angefallen sind. Diese Liste wird von der Wasserwirtschaft im Ministerium abgerufen und an das Referat 1013 (Haushalt) übergeben. Das Referat 1013 leitet diese an das Finanzministerium weiter. Hier werden die Darlehenskonditionen mit den Banken verhandelt. Der Maßnahmeträger erhält dann von der Bank, die das Darlehen anbietet, die entsprechenden Informationen über Auszahlung und Tilgung. Die Zinsen für diese Darlehen werden zu 100 % – wie eingangs beschrieben – vom Land übernommen.
Aktivitäten des Ministeriums
| ZZ-Tranche abrufen | siehe Formular ZZ-Tranchen |