Glossar

ÄnderungsbescheidEine Änderung zum ursprünglichen Bewilligungsbescheid, ebenso Rückmeldung, Rotabsetzung und Umbewilligung.
AktualisierungsantragAls Aktualisierungsantrag wird die Bearbeitung der Daten des Gesamtförderantrages bezeichnet. Die Aktualisierung muss vom Maßnahmeträger bei Maßnahmen, die über ein Haushaltsjahr hinaus gefördert werden sollen, jährlich zwischen dem 01. Januar und dem 31. Oktober durchgeführt werden, damit diese Maßnahme im nächsten Förderprogramm berücksichtigt werden kann. Der Aktualisierungsantrag wird von den SGDn freigegeben und gegebenenfalls vom MULEWF gebilligt.
AusgabenlisteZu jedem Auszahlungsantrag wird eine Ausgabenliste geführt. Spätestens beim zweiten Auszahlungsantrag muss mindestens ein Eintrag in dieser Liste vorgenommen werden.
AuszahlungsantragDer Auszahlungsantrag wird vom Maßnahmeträger immer auf Basis genau eines gültigen Bewilligungsbescheides erstellt. Es werden in der Regel 2 -3 Auszahlungen pro Bescheid beantragt.
BewilligungDie Bewilligung von Zuwendungen erfolgt mit dem Bewilligungsbescheid. Mit diesem Bewilligungsbescheid verpflichtet sich das Land zur Zahlung bestimmter Zuwendungen an den Maßnahmeträger, sofern der Maßnahmeträger, die mit der Bewilligung verbundenen Auflagen erfüllt. Jede Bewilligung ist zeitlich begrenzt (Gültigkeitszeitraum). Zuwendungen gemäß Bewilligung können nur innerhalb des Abrufzeitraums abgerufen werden.
BewilligungsvermerkDas MULEWF erstellt zusätzlich zum Bewilligungsbescheid den Bewilligungsvermerk. Er beinhaltet die hauptsächliche Grundlage zur Prüfung der Einhaltung haushaltsrechtlichen Vorgaben. Er wird mit dem Bescheid an den Maßnahmeträger gesandt.
Billigung des GesamtförderantragesMit der Billigung des Gesamtförderantrages wird die Maßnahme in das MIP-Förderung aufgenommen. Dies bedeutet, dass diese Maßnahme förderungswürdig gemäß FöRiWWV ist und dass in absehbarer Zukunft eine Förderung in noch nicht festgelegter Höhe stattfinden soll – sofern die Haushaltssituation dies zulässt. Dem Maßnahmeträger kann für eine gebilligte Maßnahme die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn ausgesprochen werden.
DarlehenZinsloses Darlehen aus Landesmitteln (siehe Punkt 6 der FöRiWWV), kann als KM oder als VE bewilligt werden
Entgeltbelastung, EntgeltsbedarfJährlicher Betrag (Gebühr), die vom Bürger pro Kubikmeter Trinkwasser bzw. für Schmutz- und Niederschlagswasser zu entrichten ist. Die Höhe dieses Betrages bestimmt bei Maßnahmen der Wasserversorgung bzw. der Abwasser­beseitigung die Höhe des maximal möglichen Fördersatzes. Die Entgeltsbelastung bezieht sich grundsätzlich auf ein Jahr und wird aus den Daten des Jahresabschlusses ermittelt. Die Entgeltsbelastung ist somit dynamisch und muss jährlich neu festgestellt werden. Folgende Kenngrößen werden vom Maßnahmeträger ermittelt und im Gesamtförderantrag, bzw. im Aktualisierungsantrag angegeben:EGB I = Entgeltsbedarf I, relevant für die Bestimmung des Fördersatzes, gemäß Anlage 1 der FöRiWWVEGB II = Entgeltsbedarf II, Angabe zu PrüfzweckenEGA = Entgeltsaufkommen, Angabe zu Prüfzwecken JAS = Jahr des zugrundeliegenden Jahresabschlusses
FörderprogrammDas Förderprogramm wird für ein Haushaltsjahr aufgestellt und umfasst alle Maßnahmen mit der Höhe, der für diese Maßnahme geplanten Zuwendungen. Dieses Förderprogramm wird von der Ministerin des MULEWF gebilligt und ist die Planungsgrundlage für die Vergabe von Fördermitteln im entsprechenden Haushaltsjahr. In Ausnahmefällen kann das Förderprogramm in Anlehnung an den Doppelhaushalt des Landes auch für zwei Haushaltsjahre aufgestellt werden.
GesamtförderantragDer Gesamtförderantrag ist ein „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung“ gemäß FöRiWWV, Anlage 2. Dieser Antrag wird im Rahmen des IT-Systems MIP-Förderung immer als Gesamtförderantrag bezeichnet. Für eine neue Maßnahme wird vom Maßnahmeträger genau ein Gesamtförderantrag gestellt. Dieser Gesamtförderantrag wird mittels Aktualisierungen über die Gesamtdauer der Maßnahme mindestens jährlich auf einen aktuellen Stand gebracht, solange bis die Förderung abgeschlossen ist.
MaßnahmeZentrales Element von MIP-Förderung ist die Maßnahme, deren Daten über web-basierte Antrags-, Bescheids- und Nachweisformulare erfasst bzw. bearbeitet werden und die ggf. durch weitere ergänzende Dokumente (Dateien) beschrieben wird. Eine Maßnahme durchläuft den Zyklus vom Förderantrag bzw. dessen Aktualisierung über die Prüfung und Bewilligung, die Auszahlung von Fördermitteln und den Nachweis über deren Verwendung ggf. mehrere Male, mindestens einmal jährlich je nach Dauer der Umsetzung der gesamten Maßnahme. Bei jedem Durchlauf des Maßnahmenzyklus werden der Maßnahme weitere Daten (über Formulare) und Dokumente hinzugefügt.Eine Maßnahme im Rahmen von MIP-Förderung wird immer durch eine einzige Maßnahmenart bestimmt. Leistungen unterschiedlicher Maßnahmenarten müssen in mehreren Maßnahmen abgebildet werden.
MaßnahmenakteDie Maßnahmenakte beinhaltet alle Vorgänge (Formulare), Schriftstücke und Dateianlagen die zu einer Maßnahme gehören. Definiert wird sie durch das Anlagen eines Gesamtförderantrags durch den Maßnahmeträger. Weitere Vorgänge sind Bewilligungen, Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise.
Maßnahmeträger (MT)Körperschaft, die Fördermittel beantragt
MULEWFMinisterium für Umwelt, Forsten und VerbraucherschutzDas Ministerium ist die oberste Wasserbehörde. Innerhalb des MULEWF beschäftigen sich mit dem Thema der Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen neben der Abteilung 3 (Wasserwirtschaft) Referat 1031 auch die Abteilung 1 (Zentralabteilung) Referat 1013 (Haushalt). Im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Aufgaben wird das Ministerium unterstützt durch das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, sowie durch die 6 Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektionen. http://www.mulewf.rlp.de
MIP-FörderungIT-System zur Beantragung, Billigung und Bewilligung von Förderanträgen gemäß der FöRiWWV sowie zur Beantragung von Auszahlungen und dem Erstellen von Verwendungsnachweisen im Zusammenhang mit erhaltenen Zuwendungen.
MIP-Maßnahmenplanung (Finanzplanung)Zu jeder Maßnahme werden Planzahlen zu Investitionskosten, Fördersätzen und Zuwendungen erfasst und zwar pro Jahr für jedes Jahr der geplanten Laufzeit der Maßnahme. Der Maßnahmeträger erfasst diese Planzahlen erstmalig mit dem Gesamtförderantrag. Danach müssen diese Zahlen mindestens einmal jährlich durch den Maßnahmeträger aktualisiert werden (siehe Aktualisierungsantrag). Die Regionalstellen können eigene Planzahlen einstellen und dem Ministerium als Vorschlag unterbreiten. Schließlich stellt das MULEWF Planzahlen ein, die die Grundlage bilden für Daten, die im Rahmen der MIP-Gesamtplanung konsolidiert angezeigt werden.
Mittelfristiges Investitionsprogramm zur wasserwirtschaftlichen FörderungDas Mittelfristige Investitionsprogramm umfasst alle Maßnahmen, die jetzt oder zukünftig eine wasserwirtschaftliche Förderung erhalten sollen. Hierüber wird die Vergabe von Fördermitteln geplant und gemäß fachlichen Vorgaben gesteuert. Jede Maßnahme muss zunächst durch Billigung des MULEWF in MIP aufgenommen werden, bevor eine Bewilligung von Zuwendungen möglich ist.
RegionalstelleEs gibt landesweit 6 Regionalstellen für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz und zwar im Bereich der SGD Nord in Koblenz, Montabaur und Trier und im Bereich der SGD Süd in Kaiserslautern, Mainz und in Neustadt an der Weinstraße. Jede Regionalstelle ist für definierte Landkreise zuständig. Die Zuständigkeit für Maßnahmeträger richtet sich nach der Zugehörigkeit zur Kommune und dem Landkreis – von einzelnen Ausnahmen abgesehen.
RotabsetzungIst ein Änderungsbescheid für den Fall, dass bewilligte Zuwendungen nicht im HHJ des Bescheids benötigt wurden und wieder zurückgemeldet werden.
RückfrageZweck der Rückfrage ist, dass zusätzliche Informationen eingeholt oder bestimmte Daten korrigiert werden können. Ein bereits abgeschlossener Vorgang des Maßnahmeträgers kann durch eine Rückfrage der SGD wieder in den Bearbeitungsstatus wechseln. Im  entsprechenden Formular wird ein „Merker“ gesetzt, dass eine Prüfung bereits begonnen hat. Die alten Werte werden überschrieben und nicht gespeichert.
RückmeldungIst ein Änderungsbescheid für den Fall dass Zuwendungen wieder zuückgegeben werden. Sie beziehen sich auf das HHJ des Bescheides
StatusStatus sind definiert sowohl für die Maßnahme als auch für die einzelnen Vorgänge (Formulare). Sie ändern sich entsprechend dem Prozessfortschritt (z.B. angelegt, eingereicht, freigegeben, gebilligt etc.).
Struktur- und Genehmigungs-direktionDie SGD Süd (Neustadt an der Weinstraße) und die SGD Nord (Koblenz) sind die oberen Wasserbehörden, die mithilfe ihrer Regionalstellen wesentliche Aufgaben im Verfahren zur Beantragung und Vergabe von Fördermitteln für wasserwirtschaftliche Maßnahmen übernehmen.  
Verwendungs- nachweisEin Verwendungsnachweis muss vom Maßnahmeträger innerhalb des Kalenderjahres, in dem er die Zuwendungen erhalten hat, erstellt werden. Die Maßnahmeträger werden durch das IT-System an die Abgabe der Verwendungsnachweise erinnert.
ZinszuschussdarlehenVolle Übernahme der Zinsen, die für die Aufnahme von Fremdkapital durch den Maßnahmeträger anfallen, wobei der Darlehensvertrag mit dem privaten Kreditgeber über das MULEWF, bzw. das Finanzministerium vermittelt wird. ZZ-Darlehen werden als KM bewilligt, obwohl der Abruf über den 31.12. hinaus möglich ist. Der Abrufzeitraum wird manuell bei der Bescheidserstellung erfasst.
ZuschussEinmalzahlung (siehe Punkt 6 FöRiWWV), kann als KM oder als VE bewilligt werden
ZuwendungAls Zuwendung werden die Gelder bezeichnet, die in Form von Zuschüssen, Landesdarlehen oder Zinszuschüssen dem Maßnahmeträger bewilligt werden.
ZBau Baufachl. Ergänzungs­bestimmungen für Zuwendungen: Verwaltungsvorschrift zum § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Absatz 1 des Landes Rheinland-Pfalz