Die Erstellung eines Förderprogramms erfolgt in mehreren Schritten.
1. Das Ministerium erstellt eine Gesamtplanung für jeweils 6-Jahres-Zeiträume. (siehe Formular Mittelplanung: Gesamt )
2. Das Ministerium legt ein Förderprogramm für ein HH-Jahr an (siehe Formular Förderprogramm (Vorgaben/Planung RGS) (Ministerium) ) und gibt es zur Bearbeitung an die SGD weiter (siehe Formular Förderprogramm (Maßnahmenliste)).
3. Die Regionalstellen bearbeiten für ihren Zuständigkeitsbereich den „Vorschlage zum Förderprogramm“ (siehe Formular Förderprogramm (Maßnahmenliste)) und geben den Vorgang wieder ans Ministerium zurück.
4. Das Ministerium überarbeitet die eingegangenen Vorschläge, nach Abschluss der Bearbeitung erfolgt die Freigabe des Förderprogramms. (siehe Formular Förderprogramm (Maßnahmenliste))
5. Das Förderprogramm kann unterjährig abgestimmt werden. Bearbeiter sind SGD und Ministerium. (siehe Formular Förderprogramm (Maßnahmenliste))