Sie können verwaltungs- und bautechnische Prüfvermerke (interne Bemerkungen) eintragen.
Sie können Anlagen über die Schaltfläche
anhängen.
In der Tabelle „Nachweise“ werden alle referenzierten Bescheide gelistet. Sie sollten prüfen, ob eine Bewilligung mit dem Verwendungsnachweis vollständig nachgewiesen wurde. Ist dies der Fall, setzen Sie das Häkchen in der Spalte „vollständig nachgewiesen“.
Sie können zum nächsten Teilformular wechseln oder die Bearbeitung abschließen (siehe Verwendungsnachweise prüfen (SGD)).