Gesamtförderantrag billigen (Ministerium)

Vorbedingung

Der Gesamtförderantrag wurde von der SGD freigegeben. Maßnahmeträger und SGD haben nur lesenden Zugriff auf den Antrag.

Einstieg  

Sie öffnen den Gesamtförderantrag

oder

Bearbeitung 

Es öffnet sich die Maßnahmenseite mit dem Formular „Gesamtförderantrag“ (Allgemeine Erläuterungen zum Aufbau der Seite und die Funktionsschaltflächen sind im Kapitel Maßnahmenseite beschrieben).

Im Navigationsbaum auf der linken Seite finden Sie

Für die Antragsdaten des Maßnahmeträgers liegen folgende Teilformulare vor, die Sie anhand weiterer Karteireiter öffnen können:

Die Teilformulare haben die gleichen Inhalte wie die Formulare für den SGD-Anwender. Einige Datenfelder können Sie wie auch die SGD bearbeiten. (siehe Kapitel Antragsdaten)

Die Prüfvermerke der SGD finden sich in den Teilformularen:

Für die Antragsbearbeitung stehen Ihnen unter „Billigung“ die folgenden Teilformulare zur Verfügung:

Rückfragen

symbol_rueckfragen.jpg Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen können Sie den Antrag an die SGD zurückschicken. Dazu wählen Sie im Kopffeld des Gesamtförderantrags unter „Status Antrag“ aus dem Auswahlmenü „Rückfragen“ aus und bestätigen dies per Klick auf das grüne Häkchen.

Nachdem Sie eine Rückfrage an die SGD abgeschickt haben, ist der Gesamtförderantrag wieder für die SGD bearbeitbar.

Billigen / Deaktivieren / Ablehnen

Nach Ihrer Bearbeitung wählen Sie im Kopffeld des Gesamtförderantrags unter „Status Antrag“ den ensprechenden Status aus und bestätigen dies per Klick auf das grüne Häkchen.

statuswechsel-behoerde.jpg

Schriftstücke erstellen

Mit der Funktion „Entwurf ansehen“ entwurf-ansehen-behoerde.jpg erstellt das System das Anschreiben der Billigung des Antrags und ggf. ein Anschreiben zur Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn. Sie stehen Ihnen als PDF-Dateien zum Herunterladen zur Verfügung.