Gesamtförderantrag freigeben (SGD)

Vorbedingung

Der Gesamtförderantrag wurde vom MT eingereicht. Der Maßnahmeträger hat nur noch lesenden Zugriff auf den Antrag. Sie besitzen jetzt die Schreibrechte (dies wird in Abbildung in der linken oberen Ecke des Formulars angezeigt), der Status ist in der rechten oberen Ecke angegeben.

Einstieg

Sie öffnen den Gesamtförderantrag

oder

Bearbeitung:    

Es öffnet sich die Maßnahmenseite mit dem Formular „Gesamtförderantrag“.

gfa_freigeben_sgd.jpg

Im Navigationsbaum können Sie navigieren

Für die Antragsdaten des MT liegen folgende Teilformulare vor. Ein Teil der Daten können Sie bearbeiten.

Ihre Prüfvermerke geben Sie in die folgenden Teilformulare ein:

Folgende Funktionen können Sie nach der Bearbeitung des Antrags durchführen:

Rückfragen

symbol_rueckfragen.jpg Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen können Sie den Antrag an den MT zurückschicken. Dazu wählen Sie im Kopffeld des Gesamtförderantrags unter „Status Antrag“ aus dem Auswahlmenü „Rückfragen“ aus und bestätigen dies per Klick auf das grüne Häkchen.

Nachdem Sie eine Rückfrage an den MT abgeschickt haben, ist der Gesamtförderantrag wieder für den MT bearbeitbar.

Billigen / Deaktivieren / Ablehnen

Nach Ihrer Bearbeitung wählen Sie im Kopffeld des Gesamtförderantrags unter „Status Antrag“ den ensprechenden Status aus und bestätigen dies per Klick auf das grüne Häkchen.

statuswechsel-behoerde.jpg

Folgende Funktionen können Sie nach Freigabe des Antrags bis zur Billigung durch das Ministerium durchführen:

ggf. Bautechnische Stellungnahme weiter bearbeiten und Stellungnahme freigeben

Nach der Billigung des Antrags durch das Ministerium

Mit der Funktion „Entwurf ansehen“ entwurf-ansehen-behoerde.jpg erstellt das System das Anschreiben der Billigung des Antrags und ggf. ein Anschreiben zur Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn. Sie stehen Ihnen als PDF-Dateien zum Herunterladen zur Verfügung.