Rückmeldung in Umbewilligung umwandeln

Wenn eine Rückmeldung von der Art „Bitte um Umbewilligung“ ist, kann sie mit Hilfe der Schaltfläche „Umbewilligen“ in eine Umbewilligung umgewandelt werden.

So lange eine solche Umbewilligung noch nicht bewilligt ist, kann dieser Vorgang wieder rückgängig gemacht werden. Dazu dient dann der Statuswechsel „Rückmeldung vorschlagen“ im Umbewilligungsformular. Dies gilt nur für Umbewilligungen, die aus einer Rückmeldung entstanden sind. Dabei werden die Belastungen für die Titel so gesetzt, wie sie waren, bevor die Rückmeldung in eine Umbewilligung umgewandelt wurde.