Rotabsetzung erfassen

Eine Rotabsetzung wird von der SGD oder dem Ministerium erfasst, wenn bezogen auf  ein bereits abgeschlossenes Haushaltsjahr

oder wenn

Anlegen einer Rotabsetzung:

Sie wählen die Maßnahme aus der Maßnahmenübersicht und öffnen die Maßnahmenseite. In der Maßnahmenakte klicken Sie auf das Symbol symbol_anlegen.jpg in der Zeile „Bewilligungen“ und bestätigen den Vorgang im weiteren Fenster.

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Wählen Sie die Bewilligung aus (Erstbescheid, gebilligte Rückmeldung oder Umbewilligung), zu der Sie eine Rotabsetzung erstellen möchten.

Tragen sie die Höhe der Rotabsetzung ein. Der Betrag wird immer auf ganze Hunderter gerundet.

Bearbeitung

Nach dem Bestätigen des Vorgangs öffnet sich das Formular „Rotabsetzung“. Die Nummer wird automatisch vom System vergeben (fortlaufende Nummern für weitere Bescheide).

Die Rotabsetzung wird in dem Formular „Mittelzuweisung“ bearbeitet , in dem auch die „Titelzuordnung“ erfolgt.

1. Teilformular Mittelbewilligung

Anhand des rückgemeldeten Betrags werden gemäß  dem Fördersatz automatisch die zugehörigen Investitionskosten und die neue Zuwendungssumme ermittelt und ins Formular übernommen.

Sie können eine Begründung und einen Bewilligungsvermerk eintragen.

(weitere Informationen  zu den Detaildaten des Formulars siehe Kapitel Formular Mittelbewilligung)

2. Teilformular Titelzuordnung

Die veränderte Gesamtzuwendung muss auf die Titel verteilt werden. Diese Titelzuweisung kann von Ministerium verändert werden: Es können Titel gelöscht (sofern keine Zuwendung in zukünftigen Jahren vorliegt) und die einzelnen Titelbeträge bzw. Prozentwerte geändert werden.

Rotabsetzung vorschlagen / löschen

Nach Ihrer Bearbeitung wählen Sie im Kopffeld des Gesamtförderantrags bzw. Aktualisierungsantrags unter „Status Bescheid“ den ensprechenden Status aus und bestätigen dies per Klick auf das grüne Häkchen.

Sie haben weiterhin die Möglichkeit, die Rotabsetzung zu löschen.