Rückmeldung billigen (Ministerium)

Vorbedingung:  Die Rückmeldung ist im Status „vorgeschlagen“ (von der SGD oder dem System) oder im Status „angelegt (Ministerium)“

Einstieg:             Sie öffnen die Rückmeldung

oder

Bearbeitung    

Es öffnet sich die Maßnahmenseite mit dem Formular „Rückmeldung“. Die Rückmeldung besteht aus den gleichen Formularen wie die Bewilligung. Das Teilformular „Mittelzuweisung“ / „Mittelbewilligung“ enthält zusätzlich drei weitere Datenfelder: „Geänderte Investitionskosten“, „Erfassungsbemerkung“ und „Bewilligungsvermerk“. Entsprechende Detailfelder sind aus dem Bewilligungsbescheid übernommen.

1. Teilformular Mittelzuweisung / Mittelbewilligung

Anhand des rückzumeldenden Betrags werden gemäß  dem Fördersatz automatisch die zugehörigen Investitionskosten und die neue Zuwendungssumme ermittelt und ins Formular übernommen.

Folgende Datenfelder können Sie überarbeiten:

Sie können einen Bewilligungsvermerk verfassen.

(weitere Informationen  zu den Detaildaten des Formulars siehe Kapitel Formular Mittelbewilligung)

Wenn die Rückmeldung von der Art „Bitte um Umbewilligung“ ist, kann sie mit Hilfe der Schaltfläche „Umbewilligen“ in eine Umbewilligung umgewandelt werden. So lange eine solche Umbewilligung noch nicht bewilligt ist, kann dieser Vorgang wieder rückgängig gemacht werden. Dazu dient dann der Statuswechsel „Rückmeldung vorschlagen“ im Umbewilligungsformular.

2. Teilformular Mittelzuweisung / Titelzuordnung

Die Verteilung der neuen Zuwendungssumme auf die Titel erfolgt durch das System nach Erfassung der Rückmeldung automatisch proportional zur vorherigen Verteilung. Diese Titelzuweisung kann von Ihnen verändert werden. Es können Titel hinzugefügt und die einzelnen Titelbeträge bzw. Prozentwerte geändert werden.

Bei der Rückmeldung wird kein weiterer Bescheid erstellt.

Rückmeldung billigen / Rückmeldung ablehnen

Nach Ihrer Bearbeitung wählen Sie im Kopffeld des Formulars unter „Status Rückmeldung“ den ensprechenden Status aus und bestätigen dies per Klick auf das grüne Häkchen.

Mit der Billigung der Rückmeldung ändert sich der Status der Rückmeldung in „gebilligt“.

Die aufgrund der Rückmeldung eingetretene Veränderung in der Titelbelastung wird vom System automatisch mit der Billigung vollzogen. Ergeben sich hieraus Änderungen für die bisherigen Auszahlungen, dann erfolgt eine Meldung an die zuständige Regionalstelle, die manuell eine Korrektur der im System gespeicherten Angaben zur Auszahlung vornimmt.  

Eine vom System oder der SGD vorgeschlagene Rückmeldung kann abgelehnt werden. Der Vorgang wird dem System zugeordnet. Der Erfasser des Vorschlags erhält eine Nachricht.