Aktualisierungsantrag stellen

Wenn eine Maßnahme über ein Jahr hinaus weiter gefördert werden soll, müssen Sie einen Aktualisierungsantrag stellen.

Schritt 1:  Antrag stellen (MT)

Die Maßnahmendaten sind zu prüfen und gegebenenfalls sind die geplanten Investitionskosten anzupassen. Haben sich keine Änderungen ergeben, kennzeichnen Sie dies im Aktualisierungsantrag. Es gilt die Einreichungsfrist bis zum 31.10., damit eine Berücksichtigung im Förderprogramm des nächsten Jahres erfolgen kann. Dies gilt auch für den Fall, dass sich keine Änderungen ergeben haben (!).

Wurde die kommunalaufsichtliche Stellungnahme nur für einen Teilbereich der Maßnahme ausgesprochen, z.B. für das erste Jahr oder für einen ersten Bauabschnitt und handelt es sich nicht um ein Vorhaben in der Abwasserbeseitigung bzw. Wasserversorgung, dann müssen Sie eine neue, aktuelle kommunalaufsichtliche Stellungnahme beifügen.

Nachdem der Antrag eingereicht wurde, kann er zur Korrektur unter Angabe von Gründen zurückgerufen werden.

Aktivitäten des MT:

Antrag anlegensiehe Aktualisierungsantrag anlegen
Antrag bearbeitensiehe Aktualisierungsantrag bearbeiten
Antrag abschicken. (bis zum 31.10.)  Antrag ist nicht mehr bearbeitbar

Schritt 2:  Antrag prüfen (SGD)

Der Aktualisierungsantrag wird in der Regionalstelle geprüft und kann per Rückfrage an Sie zurückgesendet oder ggf. auch mit Begründung abgelehnt werden.

Bei positiver Prüfung wird der Aktualisierungsantrag durch die Regionalstelle freigegeben. Die bautechnische Prüfung gemäß ZBau muss gegebenenfalls angepasst/erweitert werden.

Nach Freigabe wird der Aktualisierungsantrag mit Prüfvermerk der Regionalstelle an das MULEWF gesendet. Dies gilt auch für den Fall, dass sich keine Änderungen ergeben haben.

Aktivitäten des MT bei Rückfrage:  

Antrag überarbeitensiehe Aktualisierungsantrag bearbeiten
Antrag abschicken. (bis zum 31.10.)  Antrag ist nicht mehr bearbeitbar

Schritt 3: Antrag billigen (MULEWF)

Das MULEWF kann wiederum eine Rückfrage an die Regionalstelle stellen, den Aktualisierungsantrag ablehnen oder billigen.

Zur Billigung werden die Daten der Maßnahmenplanung durch das MULEWF angepasst. Im Gegensatz Gesamtförderantrag erfolgt beim Aktualisierungsantrag kein separates Schreiben an den Maßnahmeträger.

Die folgende Abbildung stellt den Ablauf dar.

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