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Wenn eine Maßnahme über ein Jahr hinaus weiter gefördert werden soll, so muss vom MT ein Aktualisierungsantrag gestellt werden.
Schritt 1: Antrag stellen (MT)
Die Maßnahmendaten, insbesondere die Investitionskosten werden vom MT geprüft und gegebenenfalls angepasst. Änderungen werden im Aktualisierungsantrag gekennzeichnet. Der Antrag wird eingereicht, auch wenn sich keine Änderungen ergeben haben.
Wurde die kommunalaufsichtliche Stellungnahme nur für einen Teilbereich der Maßnahme ausgesprochen, z.B. für das erste Jahr oder für einen ersten Bauabschnitt und handelt es sich nicht um ein Vorhaben in der Abwasserbeseitigung, bzw. Wasserversorgung, dann müssen Sie eine neue, aktuelle kommunalaufsichtliche Stellungnahme beifügen.
Schritt 2: Antrag prüfen (SGD)
Der Aktualisierungsantrag wird in der Regionalstelle geprüft und kann per Rückfrage an den Maßnahmeträger zurückgesendet oder ggf. auch mit Begründung abgelehnt werden. Der Antrag kann auch vom Maßnahmeträger eigenständig zurückgeholt werden.
Bei positiver Prüfung wird der Aktualisierungsantrag durch die Regionalstelle freigegeben. Die bautechnische Prüfung gemäß ZBau muss gegebenenfalls angepasst/erweitert werden.
Nach Freigabe wird der Aktualisierungsantrag mit Prüfvermerk der Regionalstelle an das Ministerium gesendet. Dies gilt auch für den Fall, dass sich keine Änderungen ergeben haben.
Aktivitäten der SGD
| Antrag bearbeiten | siehe Aktualisierungsantrag prüfen |
| - Antrag zurückgeben (Rückfrage) | è Antrag gehört MT |
| - Antrag ablehnen | |
| - Antrag freigeben | è Antrag gehört MULEWF |
Schritt 3: Antrag billigen (MULEWF)
Das MULEWF kann eine Rückfrage an die Regionalstelle stellen, den Aktualisierungsantrag ablehnen oder billigen.
Zur Billigung werden die Daten der Maßnahmenplanung durch das MULEWF angepasst. Es erfolgt kein separates Schreiben an den Maßnahmeträger wie beim Gesamtförderantrag.
Aktivitäten der MULEWF
| Antrag bearbeiten | siehe Aktualisierungsantrag billigen |
| - Antrag zurückgeben (Rückfrage) | è Antrag gehört SGD |
| - Antrag ablehnen | |
| - Antrag billigen | |
Die folgende Abbildung stellt den Ablauf dar.