Bewilligungsbescheid erstellen (P)

Bewilligungen werden vom Ministerium schriftlich in Form von Bewilligungsbescheiden ausgesprochen. Voraussetzung hierfür sind ein gebilligter Gesamtförderantrag oder ein gebilligter Aktualisierungsantrag. Ein Bescheid bezieht sich immer auf einen Antrag. Pro Antrag können mehrere Bewilligungsbescheide erstellt werden.

Weiterhin sind für die Erstellung eines Bewilligungsbescheids immer die Vorlage der kommunalaufsichtlichen Stellungnahme und der Abschluss der bautechnischen Prüfung durch die Regionalstelle erforderlich. Dies gilt für den Gesamtförderantrag ebenso wie für den Aktualisierungsantrag.

Bei der Erstellung des Bewilligungsbescheids werden neben der Höhe der Zuwendung die Finanzierungsart sowie die Verteilung auf einen oder mehrere Titel festgelegt. Zusätzlich zum Bewilligungsbescheid wird ein Bewilligungsvermerk erstellt.

An dieser Stelle verlässt der Bescheid das IT-System MIP-Förderung. Die weitere Bearbeitung findet außerhalb der Systemgrenzen statt. Der Bescheid wird dem Referat 1013 (Haushalt) zur Mitzeichnung vorgelegt. Der Bewilligungsvermerk ist dabei die hauptsächliche Grundlage zur Prüfung der Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben durch den Haushalt.

Nach positiver Prüfung wird der Bescheid an das Büro der Ministerin zur Unterschrift weitergegeben. Nach Unterschrift der Ministerin wird der Bescheid an den Maßnahmeträger versendet. Die Abteilung Wasserwirtschaft im Ministerium gibt nach erfolgter Bewilligung durch die Ministerin das Bewilligungsdatum im IT-System ein, um damit den Vorgang abzuschließen.

mip_behoerde_2.3/bewilligungsbescheid_erstellen_p.txt · Zuletzt geändert: 2018/03/02 14:20 von mipadmin
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