Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Vorbedingung: Der Gesamtförderantrag bzw. der Aktualisierungsantrag wurde gebilligt
Eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme liegt vor (wird nicht durch das System abgeprüft!)
1. Einstieg beim Anlegen einer neuen Bewilligung:
Sie wählen die Maßnahme aus der Maßnahmenübersicht und öffnen die Maßnahmenseite. In der Maßnahmenakte klicken Sie auf das Symbol
in der Zeile „Bewilligungen“ und bestätigen den Vorgang im weiteren Fenster.
Es öffnet sich das Anlegeformular der Bewilligung.
Liegen mehrere Anträge zur Maßnahme vor, wählen Sie den Antrag aus, auf den sich die Bewilligung beziehen soll. Beim Anlegen der Bewilligung wird automatisch eine Bezeichnung erstellt.
2. Einstieg bei bereits angelegter Bewilligung:
Es öffnet sich das Formular „Erstbescheid“. (Allgemeine Erläuterungen zum Aufbau der Seite und die Funktionsschaltflächen sind im Kapitel Maßnahmenseite beschrieben.)
Auf der rechten Seite sind drei Kartenreiter angeordnet:
Formular Begründung der Förderung
Folgende Funktionen stehen während der Bearbeitung zur Verfügung:
Die Daten des gesamten Formulars werden neu geladen, es wird nicht gespeichert.
Sie können auch einen Bearbeitungsstand speichern und die Bearbeitung später fortsetzen.
Die Bewilligung wird gelöscht.
Der Vorgang kann in die Liste der Wiedervorlage aufgenommen werden.
Folgende Funktionen können Sie nach Ihrer Bearbeitung durchführen:
Mit dem Versenden der Bewilligung werden die Dokumente „Bewilligungsvermerk“ und „Bewilligungsbescheid“ erstellt und im System gespeichert. Wurde der Bewilligungsbescheid bereits im System erstellt, wird dieser überschreiben. Der Status der Bewilligung ändert sich von „angelegt“ in „bewilligt“.
Die Bewilligung kann storniert werden, der Bewilligungsbescheid bleibt im System mit dem Status „storniert“
Nach der Bewilligung erscheinen in der Fußzeile die Funktionsschaltflächen
. Erst wenn in der rechten oberen Ecke des Formulars das „Datum der Bewilligung“ eingetragen ist und diese Funktion ausgeführt wurde, ist die Bewilligung vollständig abgeschlossen und der Vorgang wird dem System zugeordnet. (Das System bucht endgültig die reservierten Beträge bei den Titeln). Das Bewilligungsdatum wird eingegeben, wenn der Bescheid durch die Ministerin des MULEWF per Unterschrift bewilligt wurde.
Wenn Sie die Titelverteilung nach dem Bewilligen ändern, sollten Sie diese Schaltfläche benutzen, um die Reservierung der Titel, die Sie durch die Bewilligung vorgenommen haben, zu aktualisieren.
Sind die Dokument erstellt, sind sie als PDF abrufbar und können ausgedruckt und gespeichert werden.
Eine bereits angelegte Bewilligung kann storniert werden. Der Status wechselt in „storniert“. Der Inhaber des Vorgangs wird das System.