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Vorbedingung: Der Gesamtförderantrag bzw. der Aktualisierungsantrag wurde gebilligt
Eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme liegt vor (wird nicht durch das System abgeprüft!)
1. Einstieg beim Anlegen einer neuen Bewilligung:
Sie wählen die Maßnahme aus der Maßnahmenübersicht und öffnen die Maßnahmenseite. In der Maßnahmenakte klicken Sie auf das Symbol
in der Zeile „Bewilligungen“ und bestätigen den Vorgang im weiteren Fenster.
Es öffnet sich das Anlegeformular der Bewilligung.
Liegen mehrere Anträge zur Maßnahme vor, wählen Sie den Antrag aus, auf den sich die Bewilligung beziehen soll. Beim Anlegen der Bewilligung wird automatisch eine Bezeichnung erstellt. Klicken Sie auf die Funktion „Bearbeitung der Bewilligung beginnen“.
2. Einstieg bei bereits angelegter Bewilligung:
Es öffnet sich das Formular „Erstbescheid“. (Allgemeine Erläuterungen zum Aufbau der Seite und die Funktionsschaltflächen sind in den Kapiteln Maßnahmenseite bzw. Symbole und Schaltflächen beschrieben.)
Auf der rechten Seite sind drei Kartenreiter angeordnet:
Unter dem Kartenreiter „Mittelzuweisung“ können Sie das Teilformulare Mittelbewilligung bearbeiten, in dem Sie auch die Titelzuordnung vornehmen können.
Der Kartenreiter „HHVermerk“ beinhaltet drei weitere Teilformulare
Im Kartenreiter Bescheid erstellen Sie das Schriftstück zur Bewilligung.
Bewilligen / Bewilligung stornieren
Nach Ihrer Bearbeitung wählen Sie im Kopffeld des Gesamtförderantrags bzw. Aktualisierungsantrags unter „Status Bescheid“ den ensprechenden Status aus und bestätigen dies per Klick auf das grüne Häkchen.