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Bewilligungsbescheid erstellen (Ministerium)

Vorbedingung:    Der Gesamtförderantrag bzw. der Aktualisierungsantrag wurde gebilligt  

Eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme liegt vor (wird nicht durch das System abgeprüft!)

1. Einstieg beim Anlegen einer neuen Bewilligung:

Sie wählen die Maßnahme aus der Maßnahmenübersicht und öffnen die Maßnahmenseite. In der Maßnahmenakte klicken Sie auf das Symbol symbol_anlegen.jpg in der Zeile „Bewilligungen“ und bestätigen den Vorgang im weiteren Fenster.

Es öffnet sich das Anlegeformular der Bewilligung.

anlegen_bewilligung_mufv.jpg       Liegen mehrere Anträge zur Maßnahme vor, wählen Sie den Antrag aus, auf den sich die Bewilligung beziehen soll. Beim Anlegen der Bewilligung wird automatisch eine Bezeichnung erstellt. Klicken Sie auf die Funktion „Bearbeitung der Bewilligung beginnen“.

2. Einstieg bei bereits angelegter Bewilligung:

  • Sie öffnen die Bewilligung aus der Liste „Neue Vorgänge“  bzw. „Vorgänge in Bearbeitung“ auf der Startseite oder
  • Sie wählen die Maßnahme aus der Maßnahmenübersicht und wählen anschließend den Bescheid aus der Maßnahmenakte.

Bearbeitung    

Es öffnet sich das Formular „Erstbescheid“. (Allgemeine Erläuterungen zum Aufbau der Seite und die Funktionsschaltflächen sind in den Kapiteln  Maßnahmenseite bzw. Symbole und Schaltflächen beschrieben.)

formular_bewbescheid_mufv_reiter.jpg

Auf der rechten Seite sind drei Kartenreiter angeordnet:

Unter dem Kartenreiter „Mittelzuweisung“ können Sie das Teilformulare Mittelbewilligung bearbeiten, in dem Sie auch die Titelzuordnung vornehmen können.

Der Kartenreiter „HHVermerk“ beinhaltet drei weitere Teilformulare

Im Kartenreiter Bescheid erstellen Sie das Schriftstück zur Bewilligung.

Bewilligen / Bewilligung stornieren

Nach Ihrer Bearbeitung wählen Sie im Kopffeld des Gesamtförderantrags bzw. Aktualisierungsantrags unter „Status Bescheid“ den ensprechenden Status aus und bestätigen dies per Klick auf das grüne Häkchen.

  • Bewilligen: Die Antragsbearbeitung ist abgeschlossen und der Vorgang ist nun dem System zugeordnet.
  • Bewilligung stornieren:Die Bewilligung kann storniert werden, der Bewilligungsbescheid bleibt im System mit dem Status „storniert“. Zu diesem Statuswechsel müssen Sie eine Bemerkung eingeben und die Stornierung bestätigen.
mip_behoerde_2.3/formular_bw_bearbeiten.1521807969.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/03/23 13:26 von mipadmin
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