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Die Erstellung eines Förderprogramms erfolgt in mehreren Schritten.
1. Das MULEWF erstellt eine Gesamtplanung für jeweils 6-Jahres-Zeiträume. (siehe Formular Mittelplanung: Gesamt )
2. Das MULEWF legt ein Förderprogramm für ein HH-Jahr an (siehe Formular Förderprogramm (Vorgaben/Planung RGS) (MUFV) ) und gibt es zur Bearbeitung an die SGD weiter (siehe Formular Förderprogramm (Maßnahmenliste)).
3. Die Regionalstellen bearbeiten für ihren Zuständigkeitsbereich den „Vorschlage zum Förderprogramm“ (siehe Formular Förderprogramm (Maßnahmenliste)) und geben den Vorgang wieder ans MULEWF zurück.
4. Das MULEWF überarbeitet die eingegangenen Vorschläge, nach Abschluss der Bearbeitung erfolgt die Freigabe des Förderprogramms. (siehe Formular Förderprogramm (Maßnahmenliste))
5. Das Förderprogramm kann unterjährig abgestimmt werden. Bearbeiter sind SGD und MULEWF. (siehe Formular Förderprogramm (Maßnahmenliste))