Das Förderprogramm bezieht sich auf ein HH-Jahr umfasst alle Maßnahmen mit der Höhe, der für diese Maßnahmen geplanten Zuwendungen.
Im oberen Bereich des Formulars sind Informationen zum Status des Förderprogramms und die vorgeschlagenen bzw. gebilligten Gesamtsummen aufgezeigt. Ist die Anzeige der Tabelle auf eine Regionalstelle eingeschränkt, so werden auch die Summenwerte der RG aufgeführt.
In der Tabelle sind alle Maßnahmen enthalten, die für die Förderung vorgeschlagen werden können. Dies sind alle Maßnahmen, für die ein gebilligter Gesamtförderantrag oder eine gebilligter Aktualisierungsantrag vorliegt und zu denen im Jahr bzw. Vorjahr ein Antrag bis zum 30.11. eingereicht wurde. In der Spalte „in FP“ wird angezeigt, ob eine Maßnahmen ins Förderprogramm aufgenommen wird. Die Spalte „max.FS“ (maximaler Fördersatz) wird aus den aktuellen Förderanträgen in die Tabelle übernommen.
In der ersten Zeile der Tabelle werden die Summe der Beträge der aktuellen Tabellenansicht angezeigt.
Das Suchfeld erlaubt das Einschränken der Tabelle anhand folgender Kriterien: Förderbereich, Regionalstellen (für MULEWF), Landkreis, Maßnahmeträger, Maßnahmen, die für das Förderprogramm (FP) ausgewählt wurden.
Sie können die Vorschlagsliste des Förderprogramms auch nach Excel exportieren, dort bearbeiten und anschließend die Änderungen wieder importieren. Benutzen Sie dazu die zur Verfügung gestellten Excel-Musterdateien für den Import und die Schaltflächen für „Excelliste importieren“ und „Excelliste exportieren“
Wenn Sie in der Excel-Kandidatenliste Zeilen löschen und diese verkürzte Datei dann wieder importieren, bleibt die Maßnahme der gelöschten Zeile in MIP unverändert, da beim Import keine Informationen zu dieser Maßnahme gefunden wurden. Insbesondere wird diese Maßnahme also in MIP nicht gelöscht.
Das Ministerium gibt die Bearbeitung des Förderprogramms durch die SGDn frei:
Das angelegte Förderprogramm wird zur Weiterbearbeitung an die Regionalstellen freigegeben.
Nach Freigabe der Bearbeitung für die SGDn können die Förderprogramme innerhalb der einzelnen SGDn einen unterschiedlichen Status haben. Mit der Schaltfläche
können Sie den Status des Förderprogramms der einzelnen SGDn wechseln. Dazu wird ein eigenes Fenster geöffnet, in dem die möglichen Statuswechsel für die einzelnen Förderprogramme angeboten werden. Beispielsweise kann der Vorschlag einer SGD damit gebilligt oder zurückgewiesen werden.
Das angelegte Förderprogramm beinhaltet pro Regionalstelle einen Vorschlag der Förderung.
Die SGD wählt Maßnahmen aus, die gefördert werden sollen. Sie müssen gebilligt oder bewilligt sein und mindestens einen Antrag haben, der bis zum 30.11. eingereicht wurde. Die Regionalstelle priorisiert die vorgeschlagenen Maßnahmen.
In die Tabelle tragen Sie folgende Daten ein:
Nach vollständiger Bearbeitung geben Sie den Vorschlag zum Förderprogramm ans Ministerium frei.
Wurde ein „Vorschlag zum Förderprogramm“ von einer Regionalstelle freigegeben, ist dies in der Liste der neuen Vorgänge auf der Startseite zu sehen.
Das Ministerium überarbeitet die eingegangenen Vorschläge der Regionalstellen:
Folgende Funktionen stehen zur Verfügung:
Die SGD-Werte des „Vorschlags zum Förderprogramm“ werden wieder geladen.
Der Vorschlag wird wieder an die Regionalstelle zurückgesendet werden, die Freigabe wird damit aufgehoben. Die Regionalstelle kann den Vorschlag wieder bearbeiten und erneut freigeben.
Mit der Billigung des Förderprogramms wird die Bearbeitung abgeschlossen. Es wird vom System gemeldet:
Die Planzahlen des Förderprogramms werden in die einzelne MIP-Maßnahmenplanung übernommen. (siehe Gesamtförderantrag/Antragsbearbeitung/MIP-Verteilung)
Das gebilligte Förderprogramm kann weiter unterjährig von der SGD und vom Ministerium bearbeitet werden:
Spalte „Bewilligt“: Es werden alle bewilligten Zuwendungen angezeigt, die das aktuelle Haushaltsjahr belasten. D.h. bei Erstbescheiden aus dem Haushaltsjahr wird die Summe aus KM und VEs angezeigt. Bei Änderungsbescheiden werden nur die bewilligten Titelbeträge angezeigt, die erhöht wurden und damit das aktuelle Haushaltsjahr belasten
Spalte „Abweichung zum FP (bewilligt/erwartet)“: Die Spalte Abweichung zum FP wird wie folgt berechnet:
Falls noch nichts bewilligt ist: Abweichung = FP(KM+VEs) - erwartet.
Falls ein Eintrag in der Spalte „bewilligt“ angezeigt wird: Abweichung = FP(KM+VEs) - bewilligt.
Eine Maßnahme, die eine Bewilligung im aktuellen HHJ erhalten hat (Erstbescheid + Umbewilligung), wird vom Programm automatisch ergänzt, wenn sie nicht im Förderprogramm für dieses Jahr enthalten war.
Bearbeitung durch SGD und MULEWF: