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Der MIP-Jahreswechsel wird vom MULEWF in der Regel im Verlauf des Januars für das vergangene Jahr durchgeführt. Er kann frühestens am 01.01. eines Jahres für das vergangene Jahr durchgeführt werden.
Die Tabelle des Formulars enthält die Daten des aktuellen HH-Jahres.
Voraussetzungen zur Durchführung des Jahreswechsels:
Sind die Bedingungen für den Jahreswechsel erfüllt, so erscheint die Fuktionsschaltfläche „Jahreswechsel durchführen“.
Das in MIP-Förderung genutzte Datum bleibt am 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres für bestimmte Aktivitäten stehen, bis der Jahreswechsel in MIP-Förderung durchgeführt wurde. Das bedeutet, dass die im Zeitraum zwischen dem 31.12. und dem MIP-Jahreswechsel vorgenommenen folgenden Aktivitäten der Regionalstellen und des MULEWF das Datum 31.12. erhalten:
Durch den MIP-Jahreswechsel werden folgende Aktionen im System ausgelöst: