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Tabelle Jahreswechsel

Der MIP-Jahreswechsel wird vom MULEWF in der Regel im Verlauf des Januars für das vergangene Jahr durchgeführt. Er kann frühestens am 01.01. eines Jahres für das vergangene Jahr durchgeführt werden.

Die Tabelle des Formulars enthält die Daten des aktuellen HH-Jahres.

Voraussetzungen zur Durchführung des Jahreswechsels:

  • Bei allen Bewilligungen muss das Bewilligungsdatum eingetragen sein. Es dürfen keine Bewilligungen mit Status „erstellt“ im System vorliegen.
  • Alle erfassten Rückmeldungen müssen gebilligt sein. Es dürfen keine Rückmeldungen mit Status „Vorschlag“ im System vorliegen.
  • Alle erfassten Rotabsetzungen müssen gebilligt sein. Es dürfen keine Rotabsetzungen mit Status „Vorschlag“ im System vorliegen.

Sind die Bedingungen für den Jahreswechsel erfüllt, so erscheint die Fuktionsschaltfläche „Jahreswechsel durchführen“.

Das in MIP-Förderung genutzte Datum bleibt am 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres für bestimmte Aktivitäten stehen, bis der Jahreswechsel in MIP-Förderung durchgeführt wurde. Das bedeutet, dass die im Zeitraum zwischen dem 31.12. und dem MIP-Jahreswechsel vorgenommenen folgenden Aktivitäten der Regionalstellen und des MULEWF das Datum 31.12. erhalten:

  • Billigung von Förderanträgen,
  • Bewilligungen, Umbewilligungen und
  • Rückmeldungen und Rotabsetzungen erfassen und billigen

Durch den MIP-Jahreswechsel werden folgende Aktionen im System ausgelöst:

  • Das Datum des Systems wird auch für Billigungen und Bewilligungen wieder auf das aktuelle Tagesdatum gesetzt. Ab sofort können keine Aktivitäten mehr für das abgelaufene Jahr ausgeführt werden.
  • Als aktuelles Haushaltsjahr (HHJ) wird nun das aktuelle Jahr geführt.
mip_behoerde_2.3/formular_vw_jahreswechsel.1480667398.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/04/13 11:35 (Externe Bearbeitung)
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