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Vorbedingung: Der Gesamtförderantrag wurde von der SGD freigegeben. Maßnahmeträger und SGD haben nur lesenden Zugriff auf den Antrag.
Einstieg: Sie öffnen den Gesamtförderantrag
- aus der Liste „Neue Vorgänge“ bzw. „Vorgänge in Bearbeitung“ auf der Startseite oder
- Sie wählen die Maßnahme aus der Maßnahmenübersicht
Es öffnet sich die Maßnahmenseite mit dem Formular „Gesamtförderantrag“ (Allgemeine Erläuterungen zum Aufbau der Seite und die Funktionsschaltflächen sind im Kapitel Maßnahmenseite beschrieben.).
Auf der rechten Seite sind drei Kartenreiter angeordnet:
Für die Antragsdaten des Maßnahmeträgers liegen folgende Teilformulare vor:
Formular kommunalaufsichtl. Stellungnahme
Die Teilformulare haben die gleichen Inhalte wie die Formulare für den SGD-Anwender. Einige Datenfelder können Sie wie auch die SGD bearbeiten. (siehe Kapitel Antragsdaten)
Die Prüfvermerke der SGD finden sich in den Teilformularen:
Formular Baufachliche Stellungnahme
Formular Prüfung Gesamtkosten und Fördersumme
Formular Vorschlag Zuwendung SGD
Formular Notwendigkeit und Angemessenheit
Für die Antragsbearbeitung stehen die folgenden Teilformulare zur Verfügung:
Folgende Funktionen stehen während der Bearbeitung zur Verfügung:
bzw.
ein Bemerkungsfeld zur Maßnahme (leer bzw. bereits beschrieben) wird geöffnet. Der Text kann sowohl von SGD als auch MULEWF bearbeitet werden.
bzw.
ein Bemerkungsfeld zum Antrag für den jeweiligen Nutzer (leer bzw. bereits beschrieben) wird geöffnet.
Sie können auch einen Bearbeitungsstand speichern und die Bearbeitung später fortsetzen.
Sie können die Bearbeitung ohne Speichern verlassen.
Der Vorgang kann in die Liste der Wiedervorlage aufgenommen werden.
Sie können einen Formularausdruck als PDF-Datei erstellen (mit Auswahl der Bereiche, die Sie drucken möchten).
Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen können Sie den Antrag an die SGD zurückschicken. Nachdem Sie eine Rückfrage an die SGD abgeschickt haben, ist der Gesamtförderantrag auchwieder für die SGD bearbeitbar.
Folgende Funktionen können Sie nach Ihrer Bearbeitung durchführen:
Nach der Bearbeitung, billigen Sie den Antrag. Es öffnet sich ein weiteres Fenster zur Bestätigung des Statuswechsels. Sie können eine Bemerkung zu dieser Aktion eintragen und die Billigung bestätigen. Die Antragsbearbeitung ist abgeschlossen und der Vorgang ist nun dem System zugeordnet.
Der Antrag kann deaktiviert werden, er wird damit dem System zugeordnet. Damit wird auch die Maßnahme inaktiv gesetzt. Eine Begründung ist anzugeben. Es erscheint eine „neue Nachricht“ über diesen Statuswechsel auf der Startseite der beteiligten Anwender. Der Antrag kann jederzeit von Ihnen oder dem zuständigen Bearbeiter des MULEWF wieder aktiviert werden.
Sie können den Antrag ablehnen. Er bleibt im System, kann aber nicht mehr aktiviert werden. Eine Begründung ist anzugeben. Die Beteiligten erhalten eine Nachricht.
Folgende Funktionen können Sie nach Billigung des Antrags durchführen:
Die folgenden Dokumente stehen als PDF-Dateien zum Herunterladen zur Verfügung: Anschreiben der Billigung des Antrags und ggf. Anschreiben zur Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn.