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Gesamtförderantrag billigen (Ministerium)

Vorbedingung

Der Gesamtförderantrag wurde von der SGD freigegeben. Maßnahmeträger und SGD haben nur lesenden Zugriff auf den Antrag.

Einstieg  

Sie öffnen den Gesamtförderantrag

  • aus der Liste „Neue Vorgänge“  bzw. „Vorgänge in Bearbeitung“ auf der Startseite

oder

  • Sie wählen die Maßnahme aus der Maßnahmenübersicht.

Bearbeitung 

Es öffnet sich die Maßnahmenseite mit dem Formular „Gesamtförderantrag“ (Allgemeine Erläuterungen zum Aufbau der Seite und die Funktionsschaltflächen sind im Kapitel Maßnahmenseite beschrieben).

Im Navigationsbaum auf der linken Seite finden Sie

  • die Teilformulare des Gesamtantrags des Maßnahmeträgers, die Sie anhand weiterer Karteireiter öffnen können.
  • den Zweig „Prüfung“ mit den Prüfdaten der SGD
  • den Zweig „Billigung“

Für die Antragsdaten des Maßnahmeträgers liegen folgende Teilformulare vor:

Formular Allgemeine Daten

Formular Beschreibung

Formular Finanzplan

Formular Erklärungen

Formular kommunalaufsichtl. Stellungnahme

Formular Wasserrecht

Formular Anlagen

Die Teilformulare haben die gleichen Inhalte wie die Formulare für den SGD-Anwender. Einige Datenfelder können Sie wie auch die SGD bearbeiten. (siehe Kapitel Antragsdaten)

Die Prüfvermerke der SGD finden sich in den Teilformularen:

Formular Baufachliche Stellungnahme

Formular Wasserrecht

Formular Prüfung Gesamtkosten und Fördersumme

Formular Vorschlag Zuwendung SGD

Formular Notwendigkeit und Angemessenheit

Für die Antragsbearbeitung stehen Ihnen unter „Billigung“ die folgenden Teilformulare zur Verfügung:

MIP-Verteilung

Anschreiben Maßnahmeträger

Vorzeitiger Baubeginn

symbol_rueckfragen.jpg Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen können Sie den Antrag an die SGD zurückschicken. Dazu wählen Sie im Kopffeld des Gesamtförderantrags unter „Status Antrag“ aus dem Auswahlmenü „Rückfragen“ aus und bestätigen dies per Klick auf das grüne Häkchen.

Nachdem Sie eine Rückfrage an die SGD abgeschickt haben, ist der Gesamtförderantrag wieder für die SGD bearbeitbar.

Billigen / Deaktivieren / Ablehnen

Nach Ihrer Bearbeitung wählen Sie im Kopffeld des Gesamtförderantrags unter „Status Antrag“ den ensprechenden Status aus und bestätigen dies per Klick auf das grüne Häkchen.

statuswechsel-behoerde.jpg

  • Antrag billigen: Die Antragsbearbeitung ist abgeschlossen und der Vorgang ist nun dem System zugeordnet. * Antrag deaktivieren: Der Antrag kann deaktiviert werden, er wird damit dem System zugeordnet. Damit wird auch die Maßnahme inaktiv gesetzt. Eine Begründung ist anzugeben. Es erscheint eine „neue Nachricht“ über diesen Statuswechsel auf der Startseite der beteiligten Anwender. Der Antrag kann jederzeit von Ihnen oder dem zuständigen Bearbeiter des Ministeriums wieder aktiviert werden.
  • Antrag ablehnen: Sie können den Antrag ablehnen. Er bleibt im System, kann aber nicht mehr aktiviert werden. Eine Begründung ist anzugeben. Die Beteiligten erhalten eine Nachricht. Schriftstücke erstellen**

Mit der Funktion „Entwurf ansehen“ entwurf-ansehen-behoerde.jpg erstellt das System das Anschreiben der Billigung des Antrags und ggf. ein Anschreiben zur Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn. Sie stehen Ihnen als PDF-Dateien zum Herunterladen zur Verfügung.

mip_behoerde_2.3/gesamtfoerderantrag_billigen.1519984700.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/03/02 10:58 von mipadmin
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