Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Die folgenden Schritte sind von den Anwendern durchzuführen:
Schritt 1: Antrag stellen (MT)
Der Maßnahmeträger stellt einen Gesamtförderantrag, der das geplante Vorhaben beschreibt und die wesentlichen Finanzplandaten zur Maßnahme enthält. Er versendet ihn an die zuständige Regionalstelle.
Schritt 2: Antrag freigeben (SGD)
Der Gesamtförderantrag wird in der zuständigen Regionalstelle verwaltungs- wie bautechnisch geprüft. Die bautechnische Prüfung erfolgt gemäß den „Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen für Zuwendungen (ZBau)“.
Die Regionalstelle kann den Antrag mittels einer Rückfrage an den Maßnahmeträger zurückgeben, sofern der Antrag der Korrektur oder der Vervollständigung bedarf. Der Antrag kann auch vom Maßnahmeträger eigenständig zurückgeholt werden. Die Bearbeitungsrechte liegen dann wieder beim Maßnahmeträger. Die Regionalstelle kann die Antragsprüfung wieder aufnehmen, sobald der Maßnahmeträger den Förderantrag erneut eingereicht hat.
Die Regionalstelle kann in Ausnahmefällen den Antrag mit Begründung ablehnen.
Die Regionalstelle kann vor Prüfung den Antrag an eine andere Regionalstelle weitergeben, d.h. das die Zuständigkeit für diese Maßnahme geändert wird.
Der Bereich der Baufachlichen Stellungnahme (Prüfvermerk und Feststellung der zuwendungsfähigen Kosten) erfordert eine separate „Baufachliche Freigabe“. Diese muss noch nicht vor der Freigabe des Gesamtantrags an das MULEWF erfolgt sein. Sie ist erforderlich, wenn eine Bewilligung zu diesem Antrag ausgesprochen werden soll.
Nach positiver Prüfung wird der Förderantrag mit Prüfvermerk an das Ministerium gesendet. Die „Baufachliche Freigabe“ kann nachgereicht werden.
Aktivitäten der SGD
| Antrag bearbeiten | siehe Gesamtförderantrag freigeben (SGD) |
| - Antrag weiterleiten | an andere SGD |
| - Antrag zurückgeben (Rückfrage) | Antrag gehört MT |
| - Antrag ablehnen | |
| - Baufachliche Stellungnahme freigeben | |
| - Antrag freigeben | Antrag gehört MULEWF |
Schritt 3: Antrag billigen (MULEWF)
Das MULEWF prüft den Gesamtförderantrag und kann Rückfragen hierzu an die Regionalstelle senden. Rückfragen des MULEWF an den Maßnahmeträger werden an die Regionalstelle übermittelt, die wiederum die Rückfrage an den MT übernimmt. Das MULEWF kontaktiert den Maßnahmeträger nicht direkt. Der Antrag kann auch vom Maßnahmeträger eigenständig zurückgeholt werden.
Der Förderantrag kann vom Ministerium mit Begründung abgelehnt werden.
Bei positiver Prüfung billigt das MULEWF den Gesamtförderantrag und kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn aussprechen.
Diese Voraussetzungen sind - je nach Maßnahmenart - unterschiedlich : Bei Maßnahmen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung kann die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn mit der Billigung (Aufnahme in MIP-Förderung) ausgesprochen werden. Bei allen anderen Maßnahmen muss eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme vorliegen. Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nach der Billigung ausgesprochen werden, wenn die kommunalaufsichtliche Stellungnahme später nachgereicht wird. Eine gültige kommunalaufsichtliche Stellungnahme muss auf jeden Fall vor einer Bewilligung vorliegen.
Mit Billigung werden die vom Ministerium festgelegten Plandaten der Maßnahme in die MIP-Gesamtplanung aufgenommen. Die Billigung beinhaltet die Aussage, dass es sich um ein förderungswürdiges Projekt handelt und dass die zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme zur Förderung unter bestimmten Voraussetzungen vorgemerkt sind. Die Höhe der Förderung wird später maßgeblich durch die zur Verfügung stehenden Fördermittel sowie durch die festgelegten Förderschwerpunkte beeinflusst.
Der Maßnahmeträger erhält vom MULEWF ein Schreiben über die Aufnahme in das MIP sowie ggf. der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn.
Aktivitäten des MULEWF
| Antrag bearbeiten | siehe Gesamtförderantrag billigen |
| - Antrag zurückgeben (Rückfrage) | è Antrag gehört SGD |
| - Antrag ablehnen | |
| - Antrag billigen (ggf. vorzeitigem Baubeginn zustimmen) | è Scheiben an MT |
Die folgende Abbildung stellt den Ablauf dar.