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Vorbedingung
Der Gesamtförderantrag wurde vom MT eingereicht. Der Maßnahmeträger hat nur noch lesenden Zugriff auf den Antrag. Sie besitzen jetzt die Schreibrechte (dies wird in Abbildung in der linken oberen Ecke des Formulars angezeigt), der Status ist in der rechten oberen Ecke angegeben.
Einstieg
Sie öffnen den Gesamtförderantrag
oder
Es öffnet sich die Maßnahmenseite mit dem Formular „Gesamtförderantrag“ (Allgemeine Erläuterungen zum Aufbau der Seite und die Funktionsschaltflächen sind im Kapitel Maßnahmenseite beschrieben).
Auf der rechten Seite sind zwei Kartenreiter angeordnet. Unter dem Kartenreiter „Antragsdaten“ sind die Teilformulare des Gesamtantrags des Maßnahmeträgers zu finden, die anhand weiterer Karteireiter geöffnet werden können. Unter dem Kartenreiter „Prüfvermerke“ tragen Sie Ihre Prüfdaten, Stellungnahmen u.s.w. in vier Teilformulare ein.
Für die Antragsdaten des MT liegen folgende Teilformulare vor. Ein Teil der Daten können Sie bearbeiten.
Formular kommunalaufsichtl. Stellungnahme
Ihre Prüfvermerke werden in den folgenden Teilformularen eingegeben:
Formular Baufachliche Stellungnahme
Formular Prüfung Gesamtkosten und Fördersumme
Formular Vorschlag Zuwendung SGD
Formular Notwendigk. u. Angemessenheit
Folgende Funktionen können Sie nach der Bearbeitung des Antrags durchführen:
Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen können Sie den Antrag zur Überarbeitung an den MT zurückschicken.
Nach der Bearbeitung, geben Sie den Antrag frei. Es öffnet sich ein weiteres Fenster zur Bestätigung des Statuswechsels. Sie können eine Bemerkung zu dieser Aktion eintragen und den Antrag ans MULEWF weiterleiten. Der Gesamtförderantrag hat anschließend den Status „freigegeben“. Inhaber wird das MULEWF.
Der Antrag kann inaktiv gesetzt werden. Eine Begründung ist anzugeben. Damit wird gleichzeitig auch die Maßnahme selbst deaktiviert. Der Vorgang bleibt im System. Alle Beteiligten des Vorgangs (MT, SGD und ggf. MULEWF) erhalten eine „neue Nachricht“ über diesen Statuswechsel auf der Startseite. Der Antrag kann zu einem späteren Zeitpunkt von Ihnen oder dem zuständigen Bearbeiter des MULEWF wieder aktiviert werden.
Sie können den Antrag ablehnen. Eine Begründung der Ablehnung ist einzugeben. Der Antrag bleibt im System, kann aber nicht mehr aktiviert werden.
Sie können die Baufachliche Stellungnahme freigeben.
Rückfrage vom MULEWF
Ein bereits freigegebener Antrag kann vom MULEWF wieder zwecks Rückfrage an Sie zurückgegeben werden und Sie können ihn nach Bearbeitung erneut freigeben. Inhaber des Vorgang wird das MULEWF.
Der Antrag kann nach Rückfrage auch abgelehnt oder deaktiviert werden.
Der Antrag kann nach Rückfrage von der SGD inaktiv gesetzt werden. Eine Begründung ist anzugeben.
Folgende Funktionen können Sie nach Freigabe des Antrags bis zur Billigung durch das MULEWF durchführen:
ggf. Bautechnische Stellungnahme weiter bearbeiten und Stellungnahme freigeben
Nach der Billigung des Antrags durch das MULEWF
Falls die Billigung durch das MULEWF erfolgt ist, stehen folgende Dokumente als PDF-Dateien zum Herunterladen zur Verfügung: Anschreiben der Billigung des Antrags und ggf. Anschreiben zur Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn (nur Gesamtförderantrag).