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Gesamtförderantrag freigeben (SGD)

Vorbedingung

Der Gesamtförderantrag wurde vom MT eingereicht. Der Maßnahmeträger hat nur noch lesenden Zugriff auf den Antrag. Sie besitzen jetzt die Schreibrechte (dies wird in Abbildung in der linken oberen Ecke des Formulars angezeigt), der Status ist in der rechten oberen Ecke angegeben.

Einstieg

Sie öffnen den Gesamtförderantrag

  • aus der Liste „Neue Vorgänge“  bzw. „Vorgänge in Bearbeitung“ auf der Startseite

oder

  • Sie wählen die Maßnahme aus der Maßnahmenübersicht.

Bearbeitung:    

Es öffnet sich die Maßnahmenseite mit dem Formular „Gesamtförderantrag“.

gfa_freigeben_sgd.jpg

Im Navigationsbaum können Sie navigieren

  • zu den Förderanträgen der Maßnahme
  • zum Zweig „Prüfung“

Für die Antragsdaten des MT liegen folgende Teilformulare vor. Ein Teil der Daten können Sie bearbeiten.

Ihre Prüfvermerke geben Sie in die folgenden Teilformulare ein:

Folgende Funktionen können Sie nach der Bearbeitung des Antrags durchführen:

Rückfragen

symbol_rueckfragen.jpg Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen können Sie den Antrag an den MT zurückschicken. Dazu wählen Sie im Kopffeld des Gesamtförderantrags unter „Status Antrag“ aus dem Auswahlmenü „Rückfragen“ aus und bestätigen dies per Klick auf das grüne Häkchen.

Nachdem Sie eine Rückfrage an den MT abgeschickt haben, ist der Gesamtförderantrag wieder für den MT bearbeitbar.

Billigen / Deaktivieren / Ablehnen

Nach Ihrer Bearbeitung wählen Sie im Kopffeld des Gesamtförderantrags unter „Status Antrag“ den ensprechenden Status aus und bestätigen dies per Klick auf das grüne Häkchen.

statuswechsel-behoerde.jpg

  • Antrag billigen: Die Antragsbearbeitung ist abgeschlossen und der Vorgang ist nun dem System zugeordnet.
  • Antrag deaktivieren: Der Antrag kann deaktiviert werden, er wird damit dem System zugeordnet. Damit wird auch die Maßnahme inaktiv gesetzt. Eine Begründung ist anzugeben. Es erscheint eine „neue Nachricht“ über diesen Statuswechsel auf der Startseite der beteiligten Anwender. Der Antrag kann jederzeit von Ihnen oder dem zuständigen Bearbeiter des Ministeriums wieder aktiviert werden.
  • Antrag ablehnen: Sie können den Antrag ablehnen. Er bleibt im System, kann aber nicht mehr aktiviert werden. Eine Begründung ist anzugeben. Die Beteiligten erhalten eine Nachricht.

Folgende Funktionen können Sie nach Freigabe des Antrags bis zur Billigung durch das Ministerium durchführen:

ggf. Bautechnische Stellungnahme weiter bearbeiten und Stellungnahme freigeben

Nach der Billigung des Antrags durch das Ministerium

Mit der Funktion „Entwurf ansehen“ entwurf-ansehen-behoerde.jpg erstellt das System das Anschreiben der Billigung des Antrags und ggf. ein Anschreiben zur Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn. Sie stehen Ihnen als PDF-Dateien zum Herunterladen zur Verfügung.

mip_behoerde_2.3/gesamtfoerderantrag_freigeben.1520003491.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/03/02 16:11 von mipadmin
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