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Vorbedingung: Die Rotabsetzung ist im Status „vorgeschlagen“ (von der SGD) oder im Status „angelegt (Ministerium)“
Einstieg: Sie öffnen die Rotabsetzung
oder
Es öffnet sich die Maßnahmenseite mit dem Formular „Rotabsetzung“. Die Rotabsetzung besteht aus den gleichen Formularen wie die Bewilligung. Entsprechende Detailfelder sind aus dem Bewilligungsbescheid übernommen.
1. Teilformular Mittelzuweisung
Anhand des rückgemeldeten Betrags werden gemäß dem Fördersatz automatisch die zugehörigen Investitionskosten und die neue Zuwendungssumme ermittelt und ins Formular übernommen.
Folgende Datenfelder können Sie überarbeiten:
Sie können einen Bewilligungsvermerk verfassen und das Datum des Zahlungseingangs eingeben.
(weitere Informationen zu den Detaildaten des Formulars siehe Kapitel Formular Mittelbewilligung)
Die Titelzuordnung kann von Ihnen verändert werden. Es können Titel gelöscht (sofern keine Zuwendung in zukünftigen Jahren vorliegt) und die einzelnen Titelbeträge bzw. Prozentwerte geändert werden.
Bei der Rotabsetzung wird kein weiterer Bescheid erstellt.
Rotabsetzung billigen / Rotabsetzung ablehnen
Nach Ihrer Bearbeitung wählen Sie im Kopffeld des Gesamtförderantrags bzw. Aktualisierungsantrags unter „Status Bescheid“ den ensprechenden Status aus und bestätigen dies per Klick auf das grüne Häkchen.
Der Vorgang wird dem System zugeordnet. Der Erfasser des Vorschlags erhält eine Nachricht.