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Eine Rotabsetzung wird von der SGD oder dem Ministerium erfasst, wenn bezogen auf ein bereits abgeschlossenes Haushaltsjahr
* bei der Prüfung der Verwendungsnachweise festgestellt wird, dass zu wenige Ausgaben gegenüber den erfolgten Zuwendungen nachgewiesen wurden
* der MT keine weiteren Ausgaben geltend machen konnte
* keine Verrechnung mit Mehrkosten aus anderen Verwendungsnachweisen möglich ist.
oder wenn
* die Auszahlung von Zuwendungen mehr als 2 Monate vor den Ausgaben der MT lagen
Anlegen einer Rotabsetzung:
Sie wählen die Maßnahme aus der Maßnahmenübersicht und öffnen die Maßnahmenseite. In der Maßnahmenakte klicken Sie auf das Symbol
in der Zeile „Bewilligungen“ und bestätigen den Vorgang im weiteren Fenster.
Wählen Sie die Bewilligung aus (Erstbescheid, gebilligte Rückmeldung oder Umbewilligung), zu der Sie eine Rotabsetzung erstellen möchten.
Tragen sie die Höhe der Rotabsetzung ein. Der Betrag wird immer auf ganze Hunderter gerundet.
======Bearbeitung======
Nach dem Bestätigen des Vorgangs öffnet sich das Formular „Rotabsetzung“. Die Nummer wird automatisch vom System vergeben (fortlaufende Nummern für weitere Bescheide).
Die Rotabsetzung wird in dem Formular „Mittelzuweisung“ bearbeitet , in dem auch die „Titelzuordnung“ erfolgt.
1. Teilformular Mittelbewilligung
Anhand des rückgemeldeten Betrags werden gemäß dem Fördersatz automatisch die zugehörigen Investitionskosten und die neue Zuwendungssumme ermittelt und ins Formular übernommen.
Sie können eine Begründung und einen Bewilligungsvermerk eintragen.
(weitere Informationen zu den Detaildaten des Formulars siehe Kapitel Formular Mittelbewilligung)
2. Teilformular Titelzuordnung
Die veränderte Gesamtzuwendung muss auf die Titel verteilt werden. Diese Titelzuweisung kann von Ministerium verändert werden: Es können Titel gelöscht (sofern keine Zuwendung in zukünftigen Jahren vorliegt) und die einzelnen Titelbeträge bzw. Prozentwerte geändert werden.
Rotabsetzung vorschlagen / löschen**
Nach Ihrer Bearbeitung wählen Sie im Kopffeld des Gesamtförderantrags bzw. Aktualisierungsantrags unter „Status Bescheid“ den ensprechenden Status aus und bestätigen dies per Klick auf das grüne Häkchen.
Sie haben weiterhin die Möglichkeit, die Rotabsetzung zu löschen.