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Vorbedingung: Die Rückmeldung ist im Status „vorgeschlagen“ (von der SGD oder dem System) oder im Status „angelegt (MULEWF)“
Einstieg: Sie öffnen die Rückmeldung
Es öffnet sich die Maßnahmenseite mit dem Formular „Rückmeldung“. Die Rückmeldung besteht aus den gleichen Formularen wie die Bewilligung. Das Teilformular „Mittelzuweisung“ / „Mittelbewilligung“ enthält zusätzlich drei weitere Datenfelder: „Geänderte Investitionskosten“, „Erfassungsbemerkung“ und „Bewilligungsvermerk“. Entsprechende Detailfelder sind aus dem Bewilligungsbescheid übernommen.
1. Teilformular Mittelzuweisung / Mittelbewilligung
Anhand des rückzumeldenden Betrags werden gemäß dem Fördersatz automatisch die zugehörigen Investitionskosten und die neue Zuwendungssumme ermittelt und ins Formular übernommen.
Folgende Datenfelder können Sie überarbeiten:
Sie können einen Bewilligungsvermerk verfassen.
(weitere Informationen zu den Detaildaten des Formulars siehe Kapitel Formular Mittelbewilligung)
Wenn die Rückmeldung von der Art „Bitte um Umbewilligung“ ist, kann sie mit Hilfe der Schaltfläche „Umbewilligen“ in eine Umbewilligung umgewandelt werden. So lange eine solche Umbewilligung noch nicht bewilligt ist, kann dieser Vorgang wieder rückgängig gemacht werden. Dazu dient dann der Statuswechsel „Rückmeldung vorschlagen“ im Umbewilligungsformular.
2. Teilformular Mittelzuweisung / Titelzuordnung
Die Verteilung der neuen Zuwendungssumme auf die Titel erfolgt durch das System nach Erfassung der Rückmeldung automatisch proportional zur vorherigen Verteilung. Diese Titelzuweisung kann von Ihnen verändert werden. Es können Titel hinzugefügt und die einzelnen Titelbeträge bzw. Prozentwerte geändert werden. Weitere Informationen zur Bearbeitung des Formulars unter Kapitel Formular Titelzuordnung.
Bei der Rückmeldung wird kein weiterer Bescheid erstellt.
Folgende Funktionen stehen während der Bearbeitung zur Verfügung:
Sie können auch einen Bearbeitungsstand speichern und die Bearbeitung später fortsetzen.
Sie können die Bearbeitung ohne Speichern verlassen.
Der Vorgang kann in die Liste der Wiedervorlage aufgenommen werden.
Folgende Funktionen können Sie nach der Bearbeitung der Rückmeldung durchführen:
Mit der Billigung der Rückmeldung ändert sich der Status der Rückmeldung in „gebilligt“.
Die aufgrund der Rückmeldung eingetretene Veränderung in der Titelbelastung wird vom System automatisch mit der Billigung vollzogen. Ergeben sich hieraus Änderungen für die bisherigen Auszahlungen, dann erfolgt eine Meldung an die zuständige Regionalstelle, die manuell eine Korrektur der im System gespeicherten Angaben zur Auszahlung vornimmt.
Eine vom System oder der SGD vorgeschlagene Rückmeldung kann abgelehnt werden. Der Vorgang wird dem System zugeordnet. Der Erfasser des Vorschlags erhält eine Nachricht.