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Eine vom MT eingereichte Rückmeldung wird von der SGD geprüft. Mit der Rückmeldung wird der geringere Mittelbedarf gegenüber der bewilligten Summe eines Bescheids angezeigt. Die SGD kann den rückzumeldenden Betrag und die Begründung ändern bzw. ergänzen.
Zur Bearbeitung der Formulare siehe Rückmeldung bearbeiten (SGD)
Folgende Funktionen können Sie nach der Bearbeitung des Antrags durchführen:
Nach Abschicken der Rückmeldung ändert sich der Status von „angelegt“ in „Rückmeldung vorgeschlagen“. Sie wird jetzt ans MULEWF zur Billigung weitergeleitet.