Rückmeldung und Umbewilligungen

Bewilligte Zuwendungen, die noch nicht ausgezahlt wurden, können zurückgemeldet werden. Dies kann zu jedem Zeitpunkt erfolgen.

Eine Rückmeldung ist ein Änderungsbescheid ohne zwangsläufige Mitteilung an den Maßnahmeträger und ohne Notwendigkeit der Billigung durch die Ministerin. Er bezieht sich immer auf einen Bescheid.

Schritt 1: Geänderten Mittelbedarf melden (MT)

Der Maßnahmeträger meldet einen geringeren Mittelbedarf. Hierzu gibt er den rückgemeldeten Betrag an. Mittels des im Bescheid festgelegten Fördersatzes ermittelt das IT-System die entsprechenden geförderten Investionskosten und die Differenz zum bewilligten Betrag.

Ein Maßnahmeträger, der nicht alle Mittel abgerufen hat, wird am 01.10. - d.h. vor Ablauf des Abrufzeitraums für Darlehen und Zuschüsse am 15.11. eines Jahres – über eine automatisierte Mitteilungsfunktion des IT-Systems daran erinnert, dass ein Mittelabruf für Kassenmittel grundsätzlich nur bis zum 15.11. möglich ist. Darlehen aus dem Zinszuschussprogramm können einen längeren Abrufzeitraum haben.

Schritt 2: Meldungen prüfen und Rückmeldungen erfassen (SGD)

Die Meldungen des Maßnahmeträgers über einen geringeren Mittelbedarf gehen zunächst an die Regionalstelle, die die vorgenommenen Angaben prüft und gegebenenfalls ändern bzw. eine Bemerkung hierzu erfassen kann.

Die Regionalstelle kann Rückmeldungen auch selbst erfassen, z.B. für den Fall dass keine Meldung in MIP-Förderung seitens des Maßnahmeträgers erfolgt ist, um diese Mittel wieder verfügbar zu machen.

Aktivitäten der SGD  

Rückmeldung prüfensiehe Rückmeldung prüfen
Rückmeldung erfassensiehe Rückmeldung erfassen

Schritt 3: Rückmeldungen billigen (Ministerium)

Die Rückmeldungen werden an das Ministerium weiter geleitet, das die Angaben prüft und die Aufteilung auf die Titel ändert.

Das Ministerium kann ebenfalls neue Rückmeldungen erfassen. Diese werden in einem Arbeitsschritt erfasst und direkt gebilligt. Die aufgrund der Rückmeldung eingetretene Veränderung in der Titelbelastung wird vom System automatisch mit der Billigung vollzogen. Ergeben sich hieraus Änderungen für die bisherigen Auszahlungen, dann erfolgt eine Meldung an die zuständige Regionalstelle, die manuell eine Korrektur der im System gespeicherten Angaben zur Auszahlung vornimmt. Es kann eine Mitteilung über die Billigung einer Rückmeldung an den Maßnahmeträger erfolgen.

Aktivitäten der Ministerium  

Rückmeldung billigensiehe Rückmeldung billigen bzw. umbewilligen
Rückmeldung erfassen und billigensiehe Rückmeldung erfassen        Rückmeldung billigen bzw. umbewilligen
ggf. Mitteilung an MT

Aktivitäten der SGD  

ggf. manuelle Korrektur der Auszahlungsdaten im System(bei Änderungen für die bisherigen Auszahlungen durch Änderung der Titelbelastung)

Schritt 4: Umbewilligen (Ministerium)

Alternativ zur Billigung der Rückmeldung kann das Ministerium auch eine Umbewilligung vornehmen. Damit wird die erfasste Rückmeldung verworfen und anstelle der Rückmeldung eine Umbewilligung durchgeführt.

Die Umbewilligung ist ein Änderungsbescheid, bei dem die Belastung der Titel, die herangezogen werden, geändert wird. Die Zuwendungshöhe muss kleiner oder gleich dem vorherigen Bescheid sein. Es besteht die Möglichkeit neue Titel heranzuziehen und bisher belastete Titel herauszunehmen, sowie die Aufteilung zwischen Kassenmitteln und Verpflichtungsermächtigungen zu ändern. Bei Änderung der Titel wird die Verfügbarkeit automatisch überprüft.

Ob die Umbewilligung durch die Ministerin unterzeichnet und dem Maßnahmeträger zugestellt werden muss, entscheidet der Bearbeiter. Das IT-System bietet die Möglichkeit zum Druck des Änderungsbescheids und zur Eingabe des Bewilligungsdatums – wie bei der Bescheidserstellung.

Unabhängig von der Bewilligung durch die Ministerin wird die geänderte Titelbelastung im System automatisch nachvollzogen, sobald der Änderungsbescheid erzeugt wurde.

Ergeben sich durch die Umbewilligung Änderungen für die bisherigen Auszahlungen, dann erfolgt (wie bei Schritt 3) eine Meldung an die zuständige Regionalstelle, die manuell eine Korrektur der im System gespeicherten Angaben zur Auszahlung vornimmt.

Es können auch Auszahlungen auf den Titel ZZ nachträglich korrigiert werden, allerdings nur solange kein Abruf der Auszahlung durch das Ministerium erfolgt ist.  Danach muss das Ministerium den Abruf korrigieren. Rückmeldungen, Umbewilligungen und Rotabsetzungen können darüber hinaus eine Anpassung des Tilgungsplans sowie eine nachträgliche Anpassung der LanDar-Einträge notwendig machen.

Aktivitäten des Ministeriums  

Umbewilligung erstellensiehe Rückmeldung billigen bzw. umbewilligen

Aktivitäten der SGD  

ggf. manuelle Korrektur der Auszahlungsdaten im System(bei Änderungen für die bisherigen Auszahlungen durch Änderung der Titelbelastung)
ggf. Korrektur der Auszahlungsdaten auf den Titel ZZ
mip_behoerde_2.3/rueckmeldung_pruefen_p.txt · Zuletzt geändert: 2018/03/02 14:23 von mipadmin
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