Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Vorbedingung: Der Verwendungsnachweis wurde vom Maßnahmeträger erstellt und eingereicht.
Einstieg: Sie öffnen den Verwendungsnachweis
- aus der Liste „Neue Vorgänge“ bzw. „Vorgänge in Bearbeitung“ auf der Startseite oder
- Sie wählen die Maßnahme aus der Maßnahmenübersicht und anschließend den Verwendungsnachweis aus der Maßnahmenakte.
Es öffnet sich die Maßnahmenseite mit dem Formular „Verwendungsnachweis“. In der Kopfzeile wird das laufende Haushaltsjahr, auf den sich der Nachweis bezieht, angegeben.
Der Verwendungsnachweis enthält sieben Teilformulare. Es wird die folgende Bearbeitungsreihenfolge vorgeschlagen:
Folgende Funktionen stehen während der Bearbeitung zur Verfügung:
Sie können auch einen Bearbeitungsstand speichern und die Bearbeitung später fortsetzen.
Die Daten des gesamten Formulars werden neu geladen, es wird nicht gespeichert.
Sie können die Ausgabenliste zur Offline-Prüfung exportieren.
Sie können die Ausgabenliste aus Excel wieder importieren (Notiz und geprüfter Betrag, Zuordnung über die Nummer der Ausgabenposition).
Der Vorgang kann in die Liste der Wiedervorlage aufgenommen werden.
Bei Unklarheiten können Sie den Nachweis zur Überarbeitung an den MT zurückschicken. Sie können den Verwendungsnachweis erst wieder bearbeiten, wenn er erneut vom MT eingereicht wurde.
Folgende Funktionen können Sie nach der Bearbeitung des Antrags durchführen:
Sie können den Verwendungsnachweis abschließen, wenn die mittels Zuwendungen geförderten Investitionskosten genau den überprüften zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechen und die Auszahlung fristgerecht war.
Ein Formularausdruck des geprüften Verwendungsnachweises wird als PDF-Dokumente erstellt.
Im Falle von Minderkosten (es wurden zu wenige Ausgaben nachgewiesen) wird von der Regionalstelle eine Rückzahlung von Zuwendungen gefordert, bzw. eine Zinsforderung geltend gemacht.
Handelt es sich um eine Rückzahlung, bzw. Zinsforderung für Auszahlungen aus dem laufenden Haushaltsjahr, so wird von der Regionalstelle eine Rückmeldung erfasst, sobald die geforderten Beträge bei der Regionalstelle eingegangen sind. (siehe Rückmeldung erfassen )
Handelt es sich jedoch um eine Rückzahlung oder Zinsforderung für Zuwendungen aus einem bereits abgeschlossenen Haushaltsjahr, wird von der Regionalstelle eine Rotabsetzung erfasst, die zur Billigung an das MULEWF weitergegeben wird, sobald die zurückgeforderten Beträge vom Maßnahmeträger eingegangen sind. (siehe Rotabsetzung erfassen)
Im Falle von Mehrkosten kann unter bestimmten Umständen eine Nachförderung stattfinden. Hierzu muss der Maßnahmeträger einen weiteren Aktualisierungsantrag stellen. In manchen Fällen können Mehrkosten mit anderen Verwendungsnachweisen verrechnet werden. Hierüber entscheidet die Regionalstelle teilweise unter Einbeziehung des MULEWF. Soll keine Verrechnung oder Nachförderung mehr stattfinden, so wird der Verwendungsnachweis von der Regionalstelle abgeschlossen.
Wurde das Dokumentes erstellt, erscheint das Symbol in der Fußleiste. Durch Anklicken erstellen Sie ein PDF, dass Sie ausdrucken, bzw. auf Ihrem Computer speichern können.